Online-Krankschreibung statt Arztbesuch – müssen Sie das als Personaler akzeptieren?

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06. November 2020
Martina Eckermann
Personal
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Aufgrund der aktuellen Corona-Krise können Arbeitnehmer eine Krankschreibung in einigen Fällen zurzeit auch telefonisch anfordern. Auf diese Weise soll eine Überlastung der Arztpraxen vermieden und das Risiko einer Ansteckung reduziert werden. Doch ein weiterer Weg der Krankschreibung gewinnt dieser Tage an Bedeutung, um nicht persönlich beim Arzt vorstellig werden zu müssen: Die Online-Krankschreibung.

Verschiedene Online-Dienste versprechen unkomplizierte Hilfe im Krankheitsfall, stellen ohne großen Aufwand AU-Bescheinigungen aus und verweisen auf ihre Rechtsgültigkeit. Aber ist das auch so? Welche Art der Krankmeldung müssen Sie als Personaler akzeptieren? Wann können Sie Zweifel äußern? Und was bringt die Zukunft in Sachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wir sind diesen Fragen für Sie auf den Grund gegangen.

Krankmeldung per Telefon – vorübergehende Entlastung von Arztpraxen

Die ganze Welt befindet sich im Corona-Kampf – die Zahlen steigen täglich und ein Ende ist, zumindest solange es keinen Impfstoff oder ein wirksames Gegenmittel gibt, vorerst nicht in Sicht. Hinzu kommt, dass jetzt im Herbst und dem bevorstehenden Winter die Zahl der Patienten mit einer Erkältung oder der Grippe (Influenza) zunehmen. Angesichts dieser zu erwartenden Entwicklungen sollen Arztpraxen entlastet werden, sodass seit dem 19. Oktober bis vorerst Ende 2020 wieder Krankschreibungen per Telefon erlaubt sind. Das teilte der <a data-cke-saved-href=">Gemeinsame Bundesausschuss G-BA in einer Pressemitteilung am 15. Oktober mit. Diese Option können demnach Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nutzen. Möglich ist eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage, sowie eine einmalige Verlängerung für weitere sieben Tage.

Für Sie als Arbeitgeber und Personalabteilung ist es wichtig zu wissen, dass für eine solche Krankschreibung in jedem Fall ein telefonisches Gespräch erfolgt, in dem einige Fragen zu Symptomen und Verlauf der Erkrankung beantwortet werden, um überhaupt eine Ferndiagnose stellen zu können. Zudem soll auf diese Weise eine Covid19-Infektion abgegrenzt sowie bei einem Verdacht entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Online-Krankschreibung von AU-Schein.de – schnelle Hilfe über WhatsApp-Fragebogen

Ohne telefonisches Beratungsgespräch kommt das Online-Portal AU-Schein.de aus. Seit einigen Monaten verspricht das Hamburger Startup den Erhalt einer Online-Krankmeldung ohne Arztbesuch. Per WhatsApp-Fragebogen werden die Symptome und die gewünschte Dauer der Krankschreibung erfragt sowie Kontaktdaten und Bezahlvariante festgelegt. Im Anschluss kontrolliert ein Arzt die Angaben, stellt seine Diagnose und der Patient erhält die Krankschreibung direkt per WhatsApp.

Die Vorteile für Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Kein unnötiges „Ins-Wartezimmer-Schleppen“, obwohl man sich viel zu schlapp fühlt. Keine langen Wartezeiten. Und keine kranken Menschen um einen herum, von denen man sich etwas einfangen könnte. Personaler befürchten hingegen, dass diese Art der Krankschreibung die ideale Gelegenheit bietet, leichter „blau“ zu machen.

Grundlagen der Online-Krankschreibung – eine Einschätzung von Anwälten und Ärzten

Ist eine Krankschreibung per WhatsApp aber auch rechtsgültig? Mit ein paar Klicks eine AU erhalten, ohne mit einem Arzt zu sprechen, geschweige denn untersucht zu werden? Stattdessen ein paar Fragen und eine Überweisung? Müssen Sie als Personaler eine solche Krankschreibung akzeptieren?

Laut Website von AU-Schein.de ist der Service ,,von Rechtsanwälten bestätigt‘‘ worden, auch wenn bei genauerer Recherche nur ein Rechtsanwalt zu finden ist, der dies bestätigt – der Geschäftsführer von AU-Schein.de. Sein Online-Service sei durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbots durch den Deutschen Ärztetag im Mai 2018 legalisiert. Die Verbotsaufhebung war jedoch ursprünglich lediglich dazu gedacht, leichte Fälle am Telefon oder per Video-Chat vorsortieren zu können. Viele Ärzte kritisieren daher den Online-Service und warnen vor einer WhatsApp-Krankschreibung. Sie halten diese Art der Ferndiagnose für gefährlich, da Patienten nicht gründlich untersucht werden und sehen zudem den Datenschutz für nicht gewährleistet.

Dennoch: Laut Merkur besitzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per WhatsApp bundesweite Gültigkeit und muss vom Arbeitgeber anerkannt werden. Da der Online-Service aber nicht nach der Schwere der Erkrankung fragt oder die Art der Beschäftigung differenziert, können Zweifel von Arbeitgebern durchaus begründet sein. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise einen leichten Schnupfen und arbeitet als Redakteur im Homeoffice, ist eine Krankschreibung nicht per se erforderlich. Arbeitet dieser jemand jedoch in der Altenpflege, sieht der Fall gleich ganz anders aus. Ähnliches gilt für andere Kombinationen. Auch wenn die Online-Krankschreibung also formal in Ordnung ist, bleibt zu hinterfragen, ob sie wirklich ein ausreichender Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ist. Denn wie soll ohne unmittelbaren Kontakt zwischen Arzt und Patient festgestellt werden, ob ein Patient krank ist, worunter er leidet und wie schwerwiegend seine Symptome sind?

Arztgespräch per Video-Chat – mögliche Alternativen für eine zuverlässige Ferndiagnose

Seriöser wirken da auf den ersten Blick Online-Services wie teleclinic oder teledoctor24, bei denen die Krankschreibung zwar auch per App möglich ist, zuvor aber per Video-Chat ein Gespräch mit einem zugelassenen Arzt erfolgt. Dieser stellt die entsprechenden Fragen selbst, befasst sich mit Vorerkrankungen und schätzt den Gesundheitszustand des Patienten zumindest aus der Ferne ab. Erst dann stellt er eine Diagnose und bei Bedarf eine Krankschreibung aus, die der Arbeitnehmer über die App an seinen Arbeitgeber weiterleiten kann.

Tipps für Personaler – gezieltes Vorbeugen zweifelhafter Online-Krankmeldungen

Wenn Sie dennoch vermeiden möchten, dass Arbeitnehmer Ihnen Online-Krankschreibungen vorlegen, dann legen wir Ihnen folgende Tipps ans Herz:

Achten Sie bei Vorlage einer Online-Krankmeldung auf den Standort des Arztes, der auf der AU-Bescheinigung vermerkt ist. Darüber können Sie leicht erkennen, ob der Mitarbeiter wirklich beim Arzt gewesen ist oder den Online-Service in Anspruch genommen hat.

Bitten Sie den Arbeitnehmer bei Vorlage einer Online-Krankmeldung darum, in Zukunft wieder persönlich zum Arzt zu gehen, wenn Ihrem Unternehmen das wichtig ist.

Weisen Sie zudem dann all Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass Sie im Krankheitsfall möglichst persönlich zu einem Arzt gehen sollten.

Sprechen Sie mit denjenigen Arbeitnehmern, die weiterhin Krankschreibungen über Online-Dienste in Anspruch nehmen und bei Ihnen einreichen. Beziehen Sie sich dabei auf die Anweisung, die Sie dem gesamten Unternehmen bereits gegeben haben und dass der Mitarbeiter bei Verweigerung mit Konsequenzen rechnen muss.

Haben Sie berechtigte Zweifel an einer online ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dürfen Sie notfalls die Entgeltfortzahlung verweigern – für diese Zahlung braucht es einen ordnungsgemäßen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so argumentiert  Anwalt Jan Peter Schiller.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – eine Zukunft ohne Papiermassen?

Nicht zu verwechseln mit der Online-Krankschreibung ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese stellt für Sie als Personaler und damit für Ihr Unternehmen einen echten Vorteil für die Zukunft dar. Die sogenannte eAU sagt nämlich nichts über die Art und Weise aus, wie die Krankschreibung ausgestellt wurde, das heißt ob über Arztgespräch, Telefon, Video-Chat oder ähnliches, sondern beschreibt den Übermittlungsweg. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen zukünftig von Ärzten elektronisch an Versicherungen und auch Arbeitgeber übermittelt werden. Und das ist ein Fortschritt!

Pro Jahr diagnostizieren deutsche Ärzte etwa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten – und für jede einzelne werden Bescheinigungen in vierfacher Ausführung angefertigt – für den Arzt selbst, den Patienten, die Krankenkasse und eben den Arbeitgeber.

Seit Mai 2019 regelt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bereits, dass Ärzte ab 2021 die AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen nur noch direkt elektronisch übermitteln. Ein Gesetzentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz sieht nun zusätzlich vor, dass auch die Übermittlung an den Arbeitgeber zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters digitalisiert werden soll, um nicht nur eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten, sondern vor allem Papiermassen einzusparen. Denn: 77 Millionen Krankmeldungen bedeuten 308 Millionen Blatt Papier pro Jahr!

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Autorin Martina Eckermann von Management Circle
Über die Autorin

Martina Eckermann

Als Teamleiterin des Online-Marketings und Blog-Autorin der ersten Stunde bietet Martina Eckermann kreativen Content in Form von Whitepapern und Analysen an. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung bringt sie viel Know-how in Content Marketing und Webanalyse mit.

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