Die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen ist durch das öffentliche Preisrecht ein komplexes Unterfangen, welches ein gewisses Maß an Vorwissen in den jeweiligen Unternehmen erforderlich macht. Die dem Vergaberecht gleichgesellte, aber prozessual nachgelagerte Verordnung gilt grundsätzlich für sämtliche Aufträge deutscher öffentlicher Auftraggeber. Zum Teil wird aber auch von ausländischen Behörden darauf zurückgegriffen. Gerade bei Aufträgen aus dem Bereich der Sicherheits- und Wehrtechnik, der Forschung bzw. Zuwendungen oder kommunaler Dienstleistungen spielt das öffentliche Preisrecht (VO PR 30/53) in der Anwenderpraxis eine bedeutende Rolle.
Experte Dr. Michael Georgi zeigt in diesem Beitrag, was Unternehmen in Sachen Öffentliches Preisrecht unterschätzen, welche Folgen drohen und welche Herausforderungen Sie meistern müssen.
Übrigens: Im Seminar „Öffentliches Preisrecht“ teilt Dr. Michael Georgi weitere Insights und gibt Tipps für den Preisbildungsprozess.
Nicht genügend informierte Unternehmen wägen sich mitunter in Sicherheit was die endgültige Höhe des Preises angeht, sobald der Vergabeprozess überstanden ist und die Vertragsdokumente unterzeichnet sind. Dies ist ein Trugschluss, denn es kann selbst nach Beendigung der Leistungserstellung zu einer Preisprüfung kommen. Hoheitliche Prüfrechte haben dabei die Preisprüfer der Preisüberwachungsstellen, welche in der Regel den lokalen Regierungspräsidien angehörig sind. Vorkalkulatorische Prüfungen können bei Aufträgen der Bundeswehr auch von Preisprüfern des BAAINBw durchgeführt werden. Geprüft wird in jedem Fall die Höchstzulässigkeit des angebotenen, vertraglich verhandelten oder abgerechneten Preises gemäß den preisrechtlichen Vorschriften.
Öffentliche Aufträge abwickelnde Unternehmen sind dahingehend in der Bringschuld gegenüber Preisprüfern, das regelkonforme Zustandekommen der angebotenen oder abgerechneten Preise nachzuweisen. Kann dies nicht geleistet werden, drohen dem Unternehmen Rückzahlungsansprüche.
Die Erbringung von Nachweisen kann eine recht umfassende Datengrundlage sowie kaufmännische und technische Fachkenntnisse zu Projekten und dem gesamten betrieblichen Rechnungswesen erforderlich machen. Für den erfolgreichen Nachweis des Preistyps „Marktpreis“ ist es beispielsweise erforderlich, Umsatzakte aus bereits realisierten Projekten gleicher Art und Losgröße zu präsentieren. Währenddessen erfordern Nachweise von Selbstkostenpreisen sowohl nach den Leitsätzen der Selbstkostenpreisermittlung (LSP) ermittelte Stunden- und Zuschlagssätze als auch eine zuverlässige und überschaubare Projekt-Kalkulation. Eine wirtschaftliche Betriebsführung liegt hierbei als Bewertungsgrundsatz zu Grunde.
Um Rückzahlungen zu vermeiden und anstehende Preisprüfungen möglichst reibungslos zu überstehen, ist es daher meine Empfehlung, sich frühzeitig mit den Regularien des öffentlichen Preisrechts auseinanderzusetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch einige Jahre nach Abschluss der öffentlichen Aufträge keine negativen Überraschungen ins Haus stehen.
Die Erfordernisse des Öffentlichen Preisrechts innerhalb der Unternehmen umzusetzen kann ein umfassendes Vorhaben sein, welches in der Regel durch das Controlling gesteuert wird. Für die in den jeweiligen Unternehmen für das Preisrecht zuständigen Mitarbeiter gilt es in der Regel, sowohl unternehmensintern informierend und beratend als auch unternehmensextern bei Vertragsverhandlungen und Preisprüfungen aussagefähig zu sein. Dies macht die Tätigkeit im Umfeld des Preisrechts zwar komplex, aber auch vielseitig und abwechslungsreich.
Mittlerweile beschäftige ich mich bereits seit über 10 Jahren in unterschiedlichen Funktionen mit öffentlichen Aufträgen, Preiskalkulationen und Preisprüfungen mit besonderem Fokus auf Aufträgen der Sicherheits- und Wehrtechnik. Ich freue mich daher, meine langjähren und vielfältigen Erfahrungen rund um das Thema Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen mit Ihnen teilen zu können und bin gespannt auf angeregte Diskussionen. Das durch Management Circle angebotene Seminar „Öffentliches Preisrecht" bietet hierfür aus meiner Sicht einen hervorragenden Rahmen.
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