Nachhaltigkeitsberichterstattung – Verpflichtung und Chance zugleich

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10. März 2022
Management & Strategie
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Das Thema Nachhaltigkeit begegnet uns derzeit zunehmend im Alltag, insbesondere im Kontext von Werbeversprechen. Seien es Lebensmittel, Kleidung oder Gegenstände für den alltäglichen Gebrauch, fast überall wird mindestens eine nachhaltige Option angeboten. Dieses Vorgehen vieler Unternehmen trifft nicht nur einen gesellschaftlichen Nerv. Gemäß einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg achtet rund die Hälfte der Verbraucher bewusst auf Nachhaltigkeit. Vielmehr ist das Verhalten der Unternehmen die erste Reaktion auf die derzeitigen Gesetze und Gesetzesvorhaben der Europäischen Union (Taxonomie-Verordnung, Corporate Sustainability Reporting Directive etc.), wonach der Kreis der Kapitalgesellschaften, welche Nachhaltigkeitsberichte offenlegen müssen, erweitert wird.

In diesem Beitrag zeigen die Nachhaltigkeitsexperten Christoph Lamy und Tobias Sengenberger, welche rechtlichen Vorgaben Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen müssen und wie Sie sich einen Vorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern sichern können.

Experte Christoph Lamy

Christoph Lamy

Rechtsanwalt und Partner Counsel | Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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Experte Tobias Sengenberger

Tobias Sengenberger

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner | Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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(Neue) Rechtliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung handelt es sich um ein Instrument, mit dem bei Umweltbelangen, aber auch in puncto Soziales und gute Unternehmensführung, Transparenz geschaffen und dadurch wirtschaftliche Anreize gesetzt werden sollen. Aktuell gelten insoweit Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Taxonomie-Verordnung und ggf. der Gemeindeordnungen. Der Entwurf für eine sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der diese Pflichten erweitern soll, wird diese Vorgaben aller Voraussicht nach erheblich verändern. Die betroffenen Unternehmen werden durch die vorstehenden Regelwerke zwar nicht verpflichtet nachhaltig(er) zu wirtschaften, wohl aber dazu, über ihre Einflüsse auf die Umwelt und ihre (bestehenden oder mangelnden) Bemühungen hinsichtlich Nachhaltigkeit zu berichten. Indem die relevanten Einflüsse eines Unternehmens auf das Klima in vereinheitlichter Weise öffentlich gemacht werden, sollen marktliche Anreize zum nachhaltigen Wirtschaften gesetzt werden.

Während derzeit – vereinfacht ausgedrückt – nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern betroffen sind, dürften ab dem 01.01.2023 auch alle großen Kapitalgesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Über die Vorgaben der Gemeindeordnungen könnten ab dann zudem auch kommunale Unternehmen unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl betroffen sein. Geplant ist schließlich, die Vorgaben auf EU-Ebene bis 2026 schrittweise weiter zu verschärfen. Es lohnt sich also schon deshalb für viele Unternehmen, sich jetzt mit dem Thema zu beschäftigen.

Dies gilt umso mehr aufgrund des sogenannten Domino-Effekts. Danach werden Unternehmen, die der gesetzlichen Berichterstattungspflicht nicht unterliegen, faktisch doch berichterstattungspflichtig, wenn Geschäftspartner von ihnen Nachhaltigkeitsdaten für ihre eigenen Berichtspflichten verlangen. Diese Daten werden sich regelmäßig an den verpflichtenden Berichterstattungsvorgaben orientieren. Dadurch sind (fast) alle Unternehmen gut beraten, sich mit Nachhaltigkeitsfragen zu befassen.

Umsetzung der (neuen) rechtlichen Vorgaben in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht

Ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, sich als Unternehmen bewusst mit den eigenen Einflüssen auf die Umwelt und das Klima auseinanderzusetzen (Nachhaltigkeitskonzept). Nur wenn die wesentlichen Kennzahlen des eigenen Betriebs mit ihren individuellen Stärken und Schwächen bekannt sind, kann ermittelt werden, welche Verbesserungen möglich und sinnvoll sind.

Bei der Ermittlung dieser Kennzahlen wird klar werden, auf welchem Ausgangsniveau sich ein Unternehmen befindet, ob und in welchem Umfang in der Vergangenheit eine Entwicklung stattgefunden hat und wie Sie gegenüber konkurrierenden Unternehmen aufgestellt sind. Diese Erkenntnisse haben einen entscheidenden Einfluss darauf, welche Schritte im Einzelfall vorgenommen werden müssen. Anhand dessen kann sodann entschieden werden, ob zunächst Maßnahmen zur Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeit vorgenommen werden oder sogleich ein Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht wird. Dabei kann ein frühzeitiges gutes Nachhaltigkeitsniveau durchaus einen Marktvorteil gegenüber Mitbewerbern darstellen, insbesondere wenn die Kunden derzeit schon zu dem Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen gehören.

Im Rahmen des Seminars „Der Nachhaltigkeitsbericht“ gehen wir sowohl auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch auf die dafür erforderliche Ausgestaltung eines Nachhaltigkeitskonzepts ein.

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