Weiterbildungsangebote, Praxistipps und Expertenmeinungen bequem per E-Mail – für einen leichteren Alltag!
Agiles Arbeiten und Matrixstrukturen erfordern in vielen Betrieben ein Umdenken im arbeitsrechtlichen Kontext. Dr. Daniel Ludwig berät viele Mandanten zum Thema Arbeitsrecht 4.0, die aufgrund agiler Strukturen und digitaler Prozesse Veränderungen anstreben. Erfahren Sie von ihm, was die Transformation für Auswirkungen hat und welche Konsequenzen durch Umstrukturierungen Sie als Unternehmen nicht außer Acht lassen sollten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht | CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Zum ProfilWie nutzen Ihre Mandanten neue Form des agilen Arbeitens?
Viele unserer Mandanten sind in Matrixstrukturen oder anderen agilen Strukturen organisiert. Die Ausformungen agilen Arbeitens sind vielschichtig. Eine Vielzahl von Mandanten führt derzeit neue Arbeitskonzepte ein. Stichworte sind hier clean desk, desk sharing, mobiles Arbeiten und Homeoffice. Letzteres ist sicher auch den Erwartungen jüngerer Generationen geschuldet. Andere Mandanten machen größere Schritte und lösen die klassisch hierarchischen Führungsstrukturen auf. Die agile Transformation verlangt in der Regel eine Beteiligung des Betriebsrats. Dies alles gilt es im Blick zu haben. Hier kommen wir als Rechtsberater ins Spiel.
Was ändert sich aufgrund der Digitalisierung?
Die Digitalisierung hat natürlich auch eine immense Komponente in Sachen Arbeitsrecht 4.0. Neue IT-Systeme oder künstliche Intelligenz lösen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus. Hier gilt es, pragmatische Lösungen zu entwickeln. Darüber hinaus ist auch die Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat an vielen Stellen nicht mehr zeitgemäß. Hier muss man darüber nachdenken, das Betriebsverfassungsgesetz insoweit zu reformieren, als künftig beispielsweise Betriebsratssitzungen in Form von Videokonferenzen abgehalten werden können und eine Vielzahl von immer noch bestehenden Formalismen abgeschafft werden. Schließlich führt die Veränderung durch Arbeit 4.0 auch zunehmend dazu, dass sich Arbeitnehmer anpassen müssen. Unternehmen fördern dies durch entsprechende Re-Skilling-Programme.
Was gilt es bei der Einführung einer Matrixstruktur zu beachten?
Die Matrix ist dadurch gekennzeichnet, dass Arbeitnehmer unternehmensübergreifend meist in sogenannten Business Units geführt werden. Hier stellt sich eine Vielzahl spannender arbeitsrechtlicher Fragen. Beispielsweise was der betriebsverfassungsrechtliche Betrieb innerhalb der Matrix ist. Oder welchem Betrieb die einzelnen Arbeitnehmer zugeordnet sind. Bei der Einführung einer Matrix ist zu entscheiden, in wieweit disziplinarische und/oder fachliche Weisungsrechte dem Matrixmanager übertragen werden. Dies hat im Übrigen auch haftungsrechtliche und datenschutzrechtliche Komponenten. Allerdings führt die Matrix auch zu einer Erhöhung der Komplexität. Dies muss man im Blick haben.
Welche Herausforderungen haben sich in Bezug auf den Betriebsrat mit Blick auf die Einführung agiler Strukturen beziehungsweise durch Matrixstrukturen ergeben?
Alles, was auf den ersten Blick unbekannt ist, kann zunächst zu Abwehrreflexen führen. Insbesondere merken wir immer wieder, dass die Skepsis der Verantwortlichen insbesondere im Falle der Einführung neuer IT-Tools groß ist. Aus ihrem Rollenverständnis heraus meint der Betriebsrat oft, die Mitarbeiter vor einer weitgehenden Technologisierung und damit vor Möglichkeiten der Überwachung zu schützen. Hier gilt es, ein hinreichendes Verständnis für die oft wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu entwickeln und durch gute Argumente Überzeugungsarbeit zu leisten. Das Ergebnis ist in der Regel ein ausgewogener Kompromiss. Letztlich kann man dies aber auch nicht pauschal beantworten. Sicherlich gibt es in einer Vielzahl von Betrieben auch sehr progressive Betriebsräte, die sich den Herausforderungen der Digitalisierung und des Arbeitsrechts 4.0 ohne weiteres stellen.
Kommentare
Keine Kommentare