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Steuerberater Christian Trost und Praxisexperte Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geben ihr Steuerwissen und ihre langjährigen Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung an Sie weiter!
Die Veranstaltung hat mir viel Zusatzwissen vermittelt, was sich wirklich gelohnt hat. Sehr zu empfehlen!
Die Besteuerung der öffentlichen Hand hat sich durch die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG grundlegend verändert. Sie lernen, steuerlich relevante Tätigkeiten sicher einzuordnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Prozesse rechtssicher zu gestalten. Im Fokus stehen aktuelle Verwaltungsauffassungen, typische Praxisfälle, Betriebsprüfungsschwerpunkte und der Aufbau eines wirksamen Tax Compliance Management Systems. So bereiten Sie Ihre Organisation gezielt auf Prüfungen, Dokumentationspflichten und interne Abstimmungen vor.
TAG 1
Sie arbeiten mit Ihren Experten an aktuellen Fallkonstellationen rund um § 2b UStG, Betriebsprüfung und Tax Compliance. Zahlreiche Praxisbeispiele, konkrete Lösungsansätze und exklusive Umsetzungsleitfäden unterstützen Sie dabei, zentrale Prüfpunkte und nächste Schritte rechtssicher in Ihrer Organisation umzusetzen.
TAG 2
Die Veranstaltung war sehr informativ und konnte vermitteln, wie die Umsetzung gemäß §2b UstG innerhalb der jPöR geplant werden und umgesetzt werden sollte. Der sogenannte „Fahrplan“ mit individuellem Projektplan ist hierbei das wichtigste und lösungsorientierteste Hand-Out, welches es anzuwenden gilt.
Ich würde es auf jeden Fall weiterempfehlen.
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Kompetenz, die sichtbar wird
Mit Ihrem qualifizierten Teilnahmezertifikat dokumentieren Sie Ihr neues Know-how professionell und nachvollziehbar.
Geprüftes Praxiswissen
Profitieren Sie von kuratierten Praxisberichten, Best Practices und direkt umsetzbaren Impulsen für Ihren Berufsalltag.
Dieses Seminar wendet sich an Leiter und leitende Mitarbeiter aus den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Kämmerei, Beteiligungsverwaltung, Steuern in Städten und Gemeinden sowie kommunalen und weiteren öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Unternehmen. Weiterhin angesprochen sind an der Thematik interessierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmen, die in Leistungsbeziehungen zu der öffentlichen Hand stehen.