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+ 2 intensive Seminartage
+ Top-Experten
+ 2 exklusive Praxisberichte
+ Ab € 1.595,–
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen stellt für diese eine tiefgreifende Transformation dar. Aufgaben und Prozesse werden sich fundamental verändern und damit auch das Anforderungsprofil für Mitarbeiter. Daher ist bei der Implementierung von KI in Unternehmen zwingend der Betriebsrat in die Entscheidungen einzubeziehen. Dabei gilt es, eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, um KI rechtssicher in die Betriebsprozesse zu integrieren.
In diesem Seminar informieren Sie sich, wie Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen rechtssicher gestalten und welche Risiken Sie besonders im Blick haben müssen.
TAG 1
Neuregelungen zur KI im BetrVG in der betrieblichen Praxis – viel Lärm um wenig?
Ulf Rentsch
Head of Labour Relations
Tata Consultancy Services Deutschland GmbH
TAG 2
Clemens Meister
Vorsitzender Gesamtpersonalrat
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Die Inhalte waren sehr interessant. Es wurden viele Punkte angesprochen und aufgezeigt, die auf das eigene Unternehmen angewendet werden können.
Entdecken Sie genau die Weiterbildung, mit der Sie ChatGPT & Co. in Ihrem Business gewinnbringend einsetzen. Lernen Sie vor Ort in kleinen Gruppen oder bequem online.
Stephan Wolf
Teamleiter Kundenservice
E-Mail: stephan.wolf@managementcircle.de
Telefon: +49 6196 4722-800
Stephan Wolf ist bereits seit 2002 das Gesicht für die Kunden von Management Circle. Als engagierter Teamleiter unseres Kundenservice freut sich der begeisterte Schwimmer jeden Tag aufs Neue, Ihre Fragen zu beantworten.
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Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen IT/EDV, IT-Strategie, IT-Anwendungsentwicklung, IT-Management, IT-Operations, IT-Organisation, IT-Koordination, IT-Projektmanagement, IT-Risikomanagement, Organisation, Personal, Recht, Compliance Management und Labour Relations. Weiterhin angesprochen sind Chief Digital Officer, CIOs, CISOs, Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats und der Geschäftsführung sowie interessierte Unternehmensberater und Rechtsanwälte.