Herausforderungen bei der Validierung von Risikomodellen

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14. August 2017
Banken
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Die Bankenaufsicht legt ein besonderes Augenmerk auf das Risikomanagement der einzelnen Institute. Deshalb sollten Sie der Validierung von Risikomodellen sowie deren Anpassung an die aufsichtlichen Anforderungen eine besondere Bedeutung beimessen. Dr. Christian Stepanek leitet gemeinsam mit Dr. Walter Gruber unser Seminar „Validierung von Risikomodellen und Parametern“ und verrät im Interview, welche Anforderungen die Aufsicht an die Validierung stellt und mit welchen Tipps Sie die Herausforderungen souverän meistern.

Experte Dr. Christian Stepanek

Dr. Christian Stepanek

Partner | 1 PLUS i GmbH

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Aufsichtliche Anforderungen an die Validierung von Risikomodellen

Herr Dr. Stepanek, können Sie uns kurz erklären, warum es notwendig ist, Risikomodelle zu validieren?

Risikomodelle basieren zumeist auf mathematisch-statistischen Verfahren und stellen eine abstrakte Beschreibung der Realität dar. Ihnen liegt häufig eine Vielzahl an Annahmen und Vereinfachungen zugrunde. Weiterhin werden zur Modellentwicklung in großem Umfang Daten verwendet, die hohen Anforderungen an Qualität und Passgenauigkeit unterliegen.

Die Erforderlichkeit der Validierung von Risikomodellen lässt sich leicht an einem Ratingverfahren nachvollziehen, mit dem die Bonität eines Schuldners beispielsweise in Form einer Ausfallwahrscheinlichkeit modelliert wird. Entscheidend ist hierbei, dass dieses abstrakte Verfahren dazu geeignet ist, die reale Bonität der Schuldner wiederzugeben. Vereinfacht dargestellt wird erwartet, dass die prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit konsistent zu der Anzahl an Ausfällen in einem Kreditportfolio ist. Die Validierung stellt somit eine Rückkopplung von der Modellwelt zur Wirklichkeit dar. Vergleichbar ist dies mit den Labormessungen in der Physik, mit denen physikalische Modelle, wie eine Bewegungsgleichung, überprüft werden.

 

Welche Anforderungen werden von der Bankenaufsicht an die Validierung beispielsweise von Ratingverfahren gestellt?

Gemäß MaRisk ist für Ratingverfahren wie auch für andere Verfahren, die zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit zum Einsatz kommen, eine jährliche Validierung durchzuführen. Analog zu den Anforderungen der CRR beinhaltet dies auch eine Prüfung der Risikoparameter. Aus der CRR ergeben sich jedoch weitere explizite Anforderungen an die Validierung der im IRBA eingesetzten Parameter PD, LGD und CCF zur Ermittlung von RWAs. Diese Anforderungen sind jedoch mittlerweile zum Marktstandard für Verfahren auch in Nicht-IRBA-Instituten geworden. Dies beinhaltet umfassende quantitative Untersuchungen mit statistischen Verfahren, wie Backtesting und Benchmarking, aber auch qualitative Analysen, zum Beispiel hinsichtlich des Modelldesigns oder der Datenqualität.

 

Wird es durch die neue MaRisk-Novelle und den derzeit durch die EZB durchgeführten „Targeted Review of Internal Models“ (TRIM) zu Veränderungen hinsichtlich der Validierung von Risikomodellen kommen?

Aus der MaRisk-Novelle ergibt sich nach aktuellem Kenntnisstand eine neue Anforderung an die organisatorische und prozessuale Ausgestaltung der Validierung von Risikomodellen. Das Stichwort lautet hierbei „Funktionstrennung“ von Modellentwicklung und -validierung. Das Thema wird bereits in einigen Instituten aktiv angegangen, wobei die Lösungsansätze gemäß dem Proportionalitätsprinzip variieren. Von der Schaffung eigener Validierungseinheiten bis hin zur „Kreuzvalidierung“, bei welcher der Mitarbeiter beispielsweise für das Marktpreisrisiko die Kreditrisikovalidierung durchführt und umgekehrt, kann man derzeit am Markt alles beobachten.

Aus der Prüfungspraxis der aktuellen Vor-Ort-Prüfungen der EZB im Rahmen von TRIM wird zudem die Erwartungshaltung der europäischen Aufsicht und damit erfahrungsgemäß auch der zukünftige „regulatorische Best-Practice“ der nationalen Aufsichten ersichtlich. So steht zum Beispiel das Thema Daten und Datenqualität stark im Fokus. Dem liegt unter anderem zugrunde, dass nur mit einem zum aktuellen Portfolio repräsentativen Datensatz, mit qualitativ hochwertigen und vollständigen Daten ein verlässliches Modell erstellt werden kann. Entsprechende Aspekte sind im Rahmen der Validierung mit Testverfahren zukünftig genauer zu behandeln.

Praktische Tipps zur Konzeption und Umsetzung

Haben Sie bezüglich der Konzeption und Umsetzung eines aktiven Modellrisikomanagements noch Tipps für die Institute?

In der Beratungspraxis bei 1 PLUS i zeigt sich immer wieder, dass Institute die Themen Modellvalidierung und Modellrisikomanagement gebündelt angehen und hierdurch sehr hohe Synergien heben können.

Dies beginnt beispielsweise bei der Ausgestaltung der unabhängigen Validierungsfunktion an deren Anfang die systematische Erhebung und Bewertung der verwendeten Risikomodelle steht. Hieraus können Sie dann den Fokus und Umfang der Validierungshandlungen ableiten. Diesen Schritt der Modellinventarisierung müssen Sie ebenso bei der Implementierung eines Modellrisikomanagements gehen. Weiterhin betrachten Sie im Modellrisikomanagement potentiell risikomindernde Effekte bei der Festlegung von Modellrisikopuffern, bei denen Sie die Ergebnisse der Validierung unbedingt in Betracht ziehen sollten.

Durch ein abgestimmtes Vorgehen bei der Validierung von Risikomodellen lassen sich also erheblich Aufwände reduzieren und ein schlüssiges Gesamtkonzept umsetzen.

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