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Wenn Mitarbeiter zu spät zur Arbeit erscheinen, stellt das eine Verletzung des Arbeitsvertrags dar. Nun können Sie bei einem einmaligen Vorkommnis sicher darüber hinwegsehen. Was ist aber, wenn die Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz sich häuft oder gar zum Regelfall wird? Fakt ist, Sie müssen das Zuspätkommen eines Mitarbeiters keines Falls dulden. Wir verraten Ihnen in diesem Beitrag nicht nur, wie Sie Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz von Vornherein vermeiden, sondern erklären auch, was Sie beachten müssen, wenn Sie an einer Abmahnung oder gar Kündigung nicht vorbeikommen.
Erläutern Sie Ihrem Team gleich zu Beginn der Zusammenarbeit und auch, wenn ein neues Teammitglied dazu stößt, was Sie erwarten. Das kann die Pünktlichkeit sein, aber durchaus auch die Zuverlässigkeit und fristgerechte Umsetzung von aktuellen Projekten.
Reflektieren Sie von Zeit zu Zeit Ihr eigenes Verhalten und überlegen Sie, ob auch Sie es mit der Zeit manchmal nicht allzu genau nehmen. Wie sieht es beispielsweise bei Meetings aus? Kommen Sie auch mal auf die letzte Minute in den Raum? Dieses Verhalten ermutigt Mitarbeiter nicht dazu, selbst pünktlich zu sein. Sie vermitteln im Gegenteil, dass ein Zuspätkommen keinerlei Konsequenzen haben wird.
Ist eine Besprechung für 9 Uhr am Morgen angesetzt, dann starten Sie bitte auch zu diesem Zeitpunkt – selbst wenn noch Mitarbeiter fehlen sollten. Diesen wird es unangenehm sein, in ein laufendes Meeting zu platzen. Die Zuspätkommenden werden dann sicherlich in Zukunft verstärkt darauf achten, Unpünktlichkeit zu vermeiden, um nicht negativ aufzufallen.
Haben Sie einen Mitarbeiter, der durch Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz glänzt, führen Sie unbedingt ein Gespräch mit ihm. Bitten Sie freundlich darum, dass dieser sein Verhalten ändert. Achten Sie darauf, dass Sie aus der Ich-Perspektive Ihre Beobachtungen schildern und Ihre Wünsche für die zukünftige Zusammenarbeit formulieren. Kommt das Zuspätkommen häufiger vor, müssen Sie deutlicher werden, Fristen setzen und mit Konsequenzen drohen.
Notieren Sie sich die Vorfälle des Zuspätkommens. Häuft sich das Verhalten und hat auch ein Gespräch nicht gefruchtet, können Sie zur nächsten Stufe gehen und eine Abmahnung aushändigen. Sie zeigen so dem Mitarbeiter und dem restlichen Team, dass mehrfaches Zuspätkommen nicht geduldet wird und Sie sich auch nicht gutmütig ausnutzen lassen.
Führt an der Konsequenz Abmahnung kein Weg mehr vorbei, da die genannten Tipps keinen Erfolg gebracht haben, gibt es wichtige Punkte zu beachten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die Abmahnung vom Mitarbeiter nicht ernstgenommen wird und außerdem keine ausreichende Grundlage für eine möglicherweise unausweichliche Kündigung bildet. Eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz sollte deshalb die folgenden Aspekte beinhalten.
Führen Sie am besten direkt im Betreff des Schreibens das Wort Abmahnung auf, indem Sie beispielsweise „Abmahnung wegen Zuspätkommens“ schreiben.
Nennen Sie den oder die Arbeitstage, an denen der Mitarbeiter zu spät gekommen ist, ganz konkret mit Datum.
Ergänzen Sie das jeweilige Datum um die genauen Uhrzeiten, wann der Mitarbeiter tatsächlich erschienen ist.
Benennen Sie auch die Uhrzeit, zu der Ihr Mitarbeiter zur Arbeit normalerweise zu erscheinen hat, auch wenn es sich um eine Gleitzeit handelt.
Weisen Sie wenn möglich auf den Arbeitsvertrag hin, in dem die Vorgaben zum Arbeitsbeginn festgelegt sind.
Schreiben Sie in der Abmahnung deutlich, dass bei einem weiteren Fehlverhalten eine Kündigung drohen kann.
Lassen Sie sich den Erhalt der Abmahnung schriftlich bestätigen, damit Sie im Falle einer späteren Kündigung die zur Kenntnis genommene Abmahnung als Beweis vorlegen können.
Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, dann ist die Abmahnung am Ende eine Art Dokumentation, die Sie als Grundlage für eine Kündigung nutzen können. Beachten Sie aber, dass bei fahrlässiger Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz in der Regel mehrere Abmahnungen innerhalb eines kurzen Zeitraums erfolgen müssen, bevor eine Kündigung erfolgen darf. Neben der Abmahnung haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Gehaltskürzung vorzunehmen, um die versäumte Arbeitszeit auszugleichen, oder aber die Nachholung der nicht angetretenen Arbeitszeit einzufordern.
Eine Kündigung sollten Sie wirklich erst dann aussprechen, wenn Ihnen ein Mitarbeiter mit seiner Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz keinen anderen Ausweg mehr lässt. Gerichte wägen hierzu immer die beiderseitigen Interessen ab. Stellen Sie sich deshalb vorab die folgenden Fragen.
Handelt es sich um ein einmaliges Fehlverhalten oder kommt es jede Woche vor?
Kommt der Mitarbeiter nur einige Minuten oder gleich eine ganze Stunde zu spät?
Sind andere Mitarbeiter wegen des Fehlverhaltens nicht in der Lage zu arbeiten oder bleibt gar ein komplettes Fertigungsband stehen?
Ist zum Beispiel ein nicht verschuldeter Unfall schuld am Zuspätkommen oder verschläft der Mitarbeiter regelmäßig?
Anhand dieser Fragen können Sie abwägen, ob es wirklich keinen Weg mehr vorbei an der Kündigung gibt. Wir hoffen aber, dass wir Ihnen mit den zuvor genannten Möglichkeiten einen guten Leitfaden an die Hand gegeben haben, um mit Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz erfolgreich umzugehen, ohne den letzten Ausweg Kündigung wählen zu müssen.
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Als Teamleiterin des Online-Marketings und Blog-Autorin der ersten Stunde bietet Martina Eckermann kreativen Content in Form von Whitepapern und Analysen an. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung bringt sie viel Know-how in Content Marketing und Webanalyse mit.
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