Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick: Welches Kündigungsrecht für Arbeitgeber & Arbeitnehmer gilt

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27. Oktober 2025
Martina Eckermann
Personal, Recht
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Kündigungsfristen sind einer der wichtigsten Aspekte im Arbeitsrecht – und zugleich einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Denn die Kündigungsfrist entscheidet darüber, wann ein Arbeitsverhältnis rechtswirksam endet und welche Rechte und Pflichten während der Kündigungsphase für beide Seiten bestehen. Besonders im Business-Kontext – vom unbefristeten Arbeitsvertrag über den öffentlichen Dienst bis hin zum Minijob – gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die Führungskräfte und HR-Manager kennen sollten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Kündigungsfristen aktuell gelten, wie sie berechnet werden, und welches besondere Kündigungsrecht bei Krankheit, Probezeit oder Insolvenz greift. Außerdem zeigen wir, was passiert, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt – und geben praxisnahe Tipps, wie Sie bei Kündigungen rechtssicher handeln.

Definition & Bedeutung: Was besagt die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland?

Zunächst einmal, was bedeutet Kündigungsfrist? Die gesetzliche Kündigungsfrist regelt, wann ein Arbeitsverhältnis nach Ausspruch der Kündigung tatsächlich endet. Sie ist in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.

Was sagt das BGB zur Kündigungsfrist in Deutschland? Der Paragraf 622 BGB sieht vor, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich ist – sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB verfolgt drei Ziele:

Schutz beider Vertragspartner

Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Geordnete Übergabe von Aufgaben und Personalplanung

Die Regelung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, es sei denn wie gesagt, tarifvertragliche oder einzelvertragliche Vereinbarungen sehen Abweichungen vor.

Wichtig zu wissen: Das gilt nicht für die fristlose Kündigung. Diese stellt einen Sonderfall dar, bei dem Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist das Arbeitsverhältnis kündigen können – etwa bei grobem Fehlverhalten oder massiven Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Diebstahl oder Unterschlagung.

Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer: Wie unterscheiden sich die Kündigungsfristen?

Während Arbeitnehmer in der Regel immer mit einer einheitlichen Frist von vier Wochen kündigen können (§ 622 Abs. 1 BGB), verlängert sich für Arbeitgeberdie Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit der jeweiligen Person (§ 622 Abs. 2 BGB).

 

Übersicht für Arbeitgeber zur Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit:

BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT KÜNDIGUNGSFRIST FÜR ARBEITGEBER
bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren 6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bleibt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung gleich – es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  Tipp: Wenn Sie den letzten Vertragstag und verbleibenden Arbeitstage eines Mitarbeiters nach seiner Kündigung ausrechen wollen, nutzen Sie am besten einen Kündigungsrechner.

Abweichungen: Welche anderen Kündigungsfristen darf ein Arbeitsvertrag festlegen?

In vielen Arbeitsverträgen finden sich abweichende Kündigungsfristen. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie den gesetzlichen Mindestschutz nicht unterschreiten.

Für den Arbeitsvertrag gilt:

Kürzere Kündigungsfristen als im Gesetz sind nur in Ausnahmefällen erlaubt (z. B. bei Aushilfstätigkeiten unter drei Monaten oder in der Probezeit)

Längere Kündigungsfristen können vereinbart werden, wenn sie für beide Seiten gelten (§ 622 Abs. 6 BGB, würde die längere Frist nur den Arbeitnehmer benachteiligen – z. B. Arbeitnehmer = 3 Monate, Arbeitgeber = 4 Wochen –, wäre das unwirksam, da sie gegen das Prinzip der vertraglichen Gleichbehandlung verstößt)

Arbeitgeber dürfen zwar kürzere oder längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag festlegen, aber niemals einseitig zu Lasten des Arbeitnehmers.

Typische Standards: Wie lang sind die Kündigungsfristen in einzelnen Positionen oder Branchen?

Je nach Branche und Hierarchieebene lassen sich in der Praxis auch unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer beobachten:

Führungskräfte und leitende Angestellte:
Häufig 3 bis 6 Monate zum Quartalsende

Angestellte im öffentlichen Dienst (TVöD):
Zwischen 2 Wochen und 6 Monaten, abhängig von der Entgeltgruppe und Betriebszugehörigkeit

Tariflich gebundene Unternehmen:
Folgen oft tarifvertraglichen Regelungen (z. B. IG Metall, ver.di)

In der Praxis werden häufig längere vertragliche Fristen vereinbart als die gesetzlich vorgeschriebenen 4 Wochen, etwa 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende oder zum Quartalsende. Eine Kündigung zum 15. eines Monats ist häufig die Ausnahme.

Besondere Bestimmungen: Welche Kündigungsfristen gelten für bestimmte Arbeitsverhältnisse?

Je nach Art des Arbeitsverhältnisses – ob befristet, in der Probezeit, im öffentlichen Dienst oder bei besonderen Beschäftigungsformen wie Minijob oder Werkstudententätigkeit – gelten unterschiedliche Kündigungsregelungen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Fristen in welchen Konstellationen maßgeblich sind:
 

  1. Kündigungsfrist in der Probezeit
    Für eine Kündigung in der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, unabhängig davon, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Diese Frist kann im Vertrag nicht weiter verkürzt werden. Beispiel: Wenn die Kündigung am 10. April erfolgt, endet das Arbeitsverhältnis am 24. April.
  2. Kündigungsfrist in Mutterschutz & Elternzeit:
    Während Mutterschutz und Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine zuständige Behörde stimmt ausdrücklich zu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren hier von einem erweiterten Schutz, der verhindern soll, dass familiäre Verpflichtungen oder Schwangerschaft zu Nachteilen im Arbeitsverhältnis führen.
  3. Kündigungsfrist in der Kurzarbeit:
    Während der Kurzarbeit gelten die regulären gesetzlichen Fristen weiter – das Kündigungsrecht bleibt also bestehen (§ 95 SGB III).
  4. Kündigungsfrist bei Zeitarbeit:
    Bei der Zeitarbeit gelten grundsätzlich dieselben Kündigungsfristen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen, sofern im Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma keine abweichenden Regelungen festgelegt sind.
  5. Kündigungsfrist bei einem befristeten Arbeitsvertrag
    Ein befristeter Arbeitsvertragendet automatisch mit Fristablauf. Eine ordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
  6. Kündigungsfrist im Minijob
    Auch für Minijobs gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für reguläre Arbeitsverhältnisse. Entscheidend ist also die Betriebszugehörigkeit – nicht die Arbeitszeit oder das Einkommen.
  7. Kündigungsfrist für Werkstudenten & Praktikanten
    Hier gilt ebenfalls § 622 BGB, sofern ein Arbeitsvertrag besteht. Bei Pflichtpraktika oder Hochschulvereinbarungen greifen meist Sonderregelungen, die eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur aus wichtigem Grund erlauben.
  8. Kündigungsfrist bei Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
    Im öffentlichen Dienst gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und damit die tarifliche Kündigungsfrist. Beispiel: Beschäftigte mit mehr als 15 Jahren Betriebszugehörigkeit haben als Kündigungsfrist im Tarifvertrag 6 Monate zum Quartalsende.


Die Kündigung durch Arbeitnehmer ist also in vielen Fällen sehr klar geregelt. Auf der anderen Seite ist die Kündigung durch Arbeitgeber aufgrund von eventuellen Schutzfristen nicht immer ohne weiteres möglich. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt also eindeutigen gesetzlichen Vorgaben, die für Transparenz und Fairness auf beiden Seiten sorgen.

Krankheitsfall: Welche Kündigungsfrist ist bei Krankheit erlaubt?

Eine Krankheit schützt nicht vor Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – sie kann allerdings Auswirkungen auf den Zeitpunkt und die Wirksamkeit haben. Während einer Arbeitsunfähigkeit bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen. Das bedeutet: Die Frist läuft normal weiter, auch wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Allerdings ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

Negative Gesundheitsprognose

Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen

Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers

Hier ist eine rechtliche Prüfung dringend zu empfehlen.

Sonderfall: Welches Kündigungsrecht gilt bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Kommt es zur Insolvenz eines Unternehmens, greifen die besonderen Regelungen nach § 113 InsO.
Danach kann der Insolvenzverwalter mit einer Frist von maximal drei Monaten zum Monatsende kündigen – unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen. Ziel ist, den Betrieb schnellstmöglich zu restrukturieren. Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die in unbefristeten oder langjährigen Arbeitsverhältnissen stehen.

Einflussfaktoren: Was kann die Länge der Kündigungsfrist beeinflussen?

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab, die je nach Arbeitsverhältnis unterschiedlich stark ins Gewicht fallen. Wichtige Einflussfaktoren, die bei der Berechnung oder Auslegung einer Kündigungsfrist berücksichtigt werden sollten, sind:
 

  1. Betriebszugehörigkeit
  2. Tarifvertragliche Regelungen
  3. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen
  4. Unternehmensgröße
  5. Besondere Lebenssituationen (wie Krankheit, Elternzeit, Kurzarbeit etc.)

Konsequenzen: Was passiert bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist?

Wer eine Kündigungsfrist nicht beachtet, riskiert rechtliche und finanzielle Folgen:

Schadensersatzansprüche der Gegenseite

Verlust von Lohn oder Urlaubsansprüchen

Vertragsstrafen, falls diese im Arbeitsvertrag vorgesehen sind

Klagen auf Weiterbeschäftigung oder Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der Frist

Wer Kündigungsfristen also missachtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile, die sich durch sorgfältige Planung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen leicht vermeiden lassen.

Verlängerung & Verkürzung der Kündigungsfrist: Welche Änderungen sind möglich?

Bevor es um konkrete Möglichkeiten der Verlängerung oder Verkürzung geht, ist es wichtig zu verstehen, dass Änderungen an Kündigungsfristen stets auf einer rechtlichen Grundlage beruhen müssen. Je nach Vertragstyp oder Position kann die Frist angepasst werden – unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorgaben.

 

Verlängerung:

Über den Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung

Bei leitenden Angestellten häufig auf 6 Monate zum Quartalsende

Gilt nur, wenn sie für beide Seiten gleich geregelt ist

Verkürzung:

Nur in Ausnahmefällen zulässig (z. B. bei Aushilfsarbeitsverhältnisse unter 3 Monaten)

Oder im gegenseitigen Einvernehmen über einen Aufhebungsvertrag

Ob Verlängerung oder Verkürzung, jede Anpassung der Kündigungsfrist sollte immer schriftlich festgehalten und rechtlich geprüft werden. Dadurch vermeiden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Missverständnisse und stellen sicher, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in allen Punkten rechtskonform erfolgt.

Exkurs: Welche anderen gesetzlichen Kündigungsfristen sollten Sie kennen?

Neben dem Arbeitsrecht spielen Kündigungsfristen auch in anderen Lebensbereichen und für andere Vertragsarten eine Rolle. Die wichtigsten haben wir hier für Sie einmal zusammengefasst:

VERTRAGSTYP GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRIST
Mietvertrag (Wohnraum) 3 Monate für Mieter, gestaffelt bis 9 Monate für Vermieter (§ 573c BGB)
Energievertrag (Strom, Gas) Meist 1 bis 3 Monate zum Laufzeitende
Versicherungen 1 bis 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 11 VVG)
Mobilfunk / Internet 1 Monat nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit (§ 56 TKG)

Diese Kündigungsfristen zeigen: Das Prinzip des Kündigungsschutzes und der Vorlaufzeit ist in fast allen zivilrechtlichen Bereichen fest verankert.

Fazit: Lernen Sie, Kündigungsfristen zu verstehen und rechtssicher anzuwenden

Kündigungsfristen sind das Fundament eines geordneten Arbeitsrechts. Sie schaffen Planungssicherheit und schützen beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – vor überraschenden Vertragsbeendigungen. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt, kann rechtssicher handeln und unnötige Konflikte vermeiden.

Tipp: Wenn Sie Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht oder Personalwesen vertiefen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Weiterbildungen speziell für das Personalwesen.

FAQ: 10 häufige Fragen zu Kündigungsfristen – mit kurzen Antworten

1. Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern keine andere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

2. Wie sind die aktuellen Kündigungsfristen in Deutschland geregelt?

In Deutschland ist die Kündigungsfrist gesetzlich nach § 622 BGB geregelt, ergänzt durch Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge.

3. Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

In der Probezeit gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, unabhängig von der Dauer der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB).

4. Wie zählen 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die Kündigungsfrist während der Probezeit berechnen Sie anhand des Tages der Kündigung plus 14 Kalendertage.

5. Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer gilt einheitlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen, sofern keine abweichende Regelung über den Arbeitsvertrag besteht.

6. Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit beachten – bis zu 7 Monate bei 20 Jahren.

7. Welche Kündigungsfristen gelten für langjährige Arbeitnehmer?

Grundsätzlich richtet sich die gesetzliche Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit und kann sich so bei langjährigen Mitarbeitern auf bis zu 7 Monate verlängern (§ 622 Abs. 2 BGB).

8. Sind längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer zulässig?

Ja, längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer sind zulässig, aber nur, wenn sie für beide Seiten gelten.

9. Welche Kündigungsfrist gilt bei Mietverträgen?

Mietverträge haben eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter (§ 573c BGB).

10. Welche Kündigungsfristen sind unzulässig?

Alle Kündigungsfristen, die den jeweils gesetzlichen Mindestschutz unterschreiten, sind unzulässig.

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Autorin Martina Eckermann von Management Circle
Über die Autorin

Martina Eckermann

Als Content- und SEO-Expertin mit über 14 Jahren Berufserfahrung gestaltet Martina Eckermann seit dem Startschuss 2017 den Management Circle Blog mit. Ihr Herz schlägt für Themen, die Führung neu denken und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag beleuchten. In ihren Artikeln kombiniert sie kreative Inhalte mit analytischem Tiefgang – von Whitepapern bis hin zu Trendanalysen. Sie verfasst regelmäßig Artikel, die auf fundierter Recherche und Experteninterviews basieren. Dabei ist sie stets auf der Suche nach frischen Impulsen und Entwicklungen, die Führungskräften echte Orientierung im Business-Alltag bieten.

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