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Kündigungsfristen sind einer der wichtigsten Aspekte im Arbeitsrecht – und zugleich einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Denn die Kündigungsfrist entscheidet darüber, wann ein Arbeitsverhältnis rechtswirksam endet und welche Rechte und Pflichten während der Kündigungsphase für beide Seiten bestehen. Besonders im Business-Kontext – vom unbefristeten Arbeitsvertrag über den öffentlichen Dienst bis hin zum Minijob – gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die Führungskräfte und HR-Manager kennen sollten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Kündigungsfristen aktuell gelten, wie sie berechnet werden, und welches besondere Kündigungsrecht bei Krankheit, Probezeit oder Insolvenz greift. Außerdem zeigen wir, was passiert, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt – und geben praxisnahe Tipps, wie Sie bei Kündigungen rechtssicher handeln.
Zunächst einmal, was bedeutet Kündigungsfrist? Die gesetzliche Kündigungsfrist regelt, wann ein Arbeitsverhältnis nach Ausspruch der Kündigung tatsächlich endet. Sie ist in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
Was sagt das BGB zur Kündigungsfrist in Deutschland? Der Paragraf 622 BGB sieht vor, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich ist – sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB verfolgt drei Ziele:
Schutz beider Vertragspartner
Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Geordnete Übergabe von Aufgaben und Personalplanung
Die Regelung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, es sei denn wie gesagt, tarifvertragliche oder einzelvertragliche Vereinbarungen sehen Abweichungen vor.
Wichtig zu wissen: Das gilt nicht für die fristlose Kündigung. Diese stellt einen Sonderfall dar, bei dem Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist das Arbeitsverhältnis kündigen können – etwa bei grobem Fehlverhalten oder massiven Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Diebstahl oder Unterschlagung.
Während Arbeitnehmer in der Regel immer mit einer einheitlichen Frist von vier Wochen kündigen können (§ 622 Abs. 1 BGB), verlängert sich für Arbeitgeberdie Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit der jeweiligen Person (§ 622 Abs. 2 BGB).
Übersicht für Arbeitgeber zur Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit:
| BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT | KÜNDIGUNGSFRIST FÜR ARBEITGEBER |
| bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bleibt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung gleich – es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Tipp: Wenn Sie den letzten Vertragstag und verbleibenden Arbeitstage eines Mitarbeiters nach seiner Kündigung ausrechen wollen, nutzen Sie am besten einen Kündigungsrechner.
In vielen Arbeitsverträgen finden sich abweichende Kündigungsfristen. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie den gesetzlichen Mindestschutz nicht unterschreiten.
Für den Arbeitsvertrag gilt:
Kürzere Kündigungsfristen als im Gesetz sind nur in Ausnahmefällen erlaubt (z. B. bei Aushilfstätigkeiten unter drei Monaten oder in der Probezeit)
Längere Kündigungsfristen können vereinbart werden, wenn sie für beide Seiten gelten (§ 622 Abs. 6 BGB, würde die längere Frist nur den Arbeitnehmer benachteiligen – z. B. Arbeitnehmer = 3 Monate, Arbeitgeber = 4 Wochen –, wäre das unwirksam, da sie gegen das Prinzip der vertraglichen Gleichbehandlung verstößt)
Arbeitgeber dürfen zwar kürzere oder längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag festlegen, aber niemals einseitig zu Lasten des Arbeitnehmers.
Je nach Branche und Hierarchieebene lassen sich in der Praxis auch unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer beobachten:
Führungskräfte und leitende Angestellte:
Häufig 3 bis 6 Monate zum Quartalsende
Angestellte im öffentlichen Dienst (TVöD):
Zwischen 2 Wochen und 6 Monaten, abhängig von der Entgeltgruppe und Betriebszugehörigkeit
Tariflich gebundene Unternehmen:
Folgen oft tarifvertraglichen Regelungen (z. B. IG Metall, ver.di)
In der Praxis werden häufig längere vertragliche Fristen vereinbart als die gesetzlich vorgeschriebenen 4 Wochen, etwa 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende oder zum Quartalsende. Eine Kündigung zum 15. eines Monats ist häufig die Ausnahme.
Je nach Art des Arbeitsverhältnisses – ob befristet, in der Probezeit, im öffentlichen Dienst oder bei besonderen Beschäftigungsformen wie Minijob oder Werkstudententätigkeit – gelten unterschiedliche Kündigungsregelungen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Fristen in welchen Konstellationen maßgeblich sind:
Die Kündigung durch Arbeitnehmer ist also in vielen Fällen sehr klar geregelt. Auf der anderen Seite ist die Kündigung durch Arbeitgeber aufgrund von eventuellen Schutzfristen nicht immer ohne weiteres möglich. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt also eindeutigen gesetzlichen Vorgaben, die für Transparenz und Fairness auf beiden Seiten sorgen.
Eine Krankheit schützt nicht vor Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – sie kann allerdings Auswirkungen auf den Zeitpunkt und die Wirksamkeit haben. Während einer Arbeitsunfähigkeit bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen. Das bedeutet: Die Frist läuft normal weiter, auch wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Allerdings ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
Negative Gesundheitsprognose
Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
Hier ist eine rechtliche Prüfung dringend zu empfehlen.
Kommt es zur Insolvenz eines Unternehmens, greifen die besonderen Regelungen nach § 113 InsO.
Danach kann der Insolvenzverwalter mit einer Frist von maximal drei Monaten zum Monatsende kündigen – unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen. Ziel ist, den Betrieb schnellstmöglich zu restrukturieren. Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die in unbefristeten oder langjährigen Arbeitsverhältnissen stehen.
Die Länge der Kündigungsfrist hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab, die je nach Arbeitsverhältnis unterschiedlich stark ins Gewicht fallen. Wichtige Einflussfaktoren, die bei der Berechnung oder Auslegung einer Kündigungsfrist berücksichtigt werden sollten, sind:
Wer eine Kündigungsfrist nicht beachtet, riskiert rechtliche und finanzielle Folgen:
Schadensersatzansprüche der Gegenseite
Verlust von Lohn oder Urlaubsansprüchen
Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Vertragsstrafen, falls diese im Arbeitsvertrag vorgesehen sind
Klagen auf Weiterbeschäftigung oder Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der Frist
Wer Kündigungsfristen also missachtet, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile, die sich durch sorgfältige Planung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen leicht vermeiden lassen.
Bevor es um konkrete Möglichkeiten der Verlängerung oder Verkürzung geht, ist es wichtig zu verstehen, dass Änderungen an Kündigungsfristen stets auf einer rechtlichen Grundlage beruhen müssen. Je nach Vertragstyp oder Position kann die Frist angepasst werden – unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorgaben.
Verlängerung:
Über den Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung
Bei leitenden Angestellten häufig auf 6 Monate zum Quartalsende
Gilt nur, wenn sie für beide Seiten gleich geregelt ist
Verkürzung:
Nur in Ausnahmefällen zulässig (z. B. bei Aushilfsarbeitsverhältnisse unter 3 Monaten)
Oder im gegenseitigen Einvernehmen über einen Aufhebungsvertrag
Ob Verlängerung oder Verkürzung, jede Anpassung der Kündigungsfrist sollte immer schriftlich festgehalten und rechtlich geprüft werden. Dadurch vermeiden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Missverständnisse und stellen sicher, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in allen Punkten rechtskonform erfolgt.
Neben dem Arbeitsrecht spielen Kündigungsfristen auch in anderen Lebensbereichen und für andere Vertragsarten eine Rolle. Die wichtigsten haben wir hier für Sie einmal zusammengefasst:
| VERTRAGSTYP | GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRIST |
| Mietvertrag (Wohnraum) | 3 Monate für Mieter, gestaffelt bis 9 Monate für Vermieter (§ 573c BGB) |
| Energievertrag (Strom, Gas) | Meist 1 bis 3 Monate zum Laufzeitende |
| Versicherungen | 1 bis 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 11 VVG) |
| Mobilfunk / Internet | 1 Monat nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit (§ 56 TKG) |
Diese Kündigungsfristen zeigen: Das Prinzip des Kündigungsschutzes und der Vorlaufzeit ist in fast allen zivilrechtlichen Bereichen fest verankert.
Kündigungsfristen sind das Fundament eines geordneten Arbeitsrechts. Sie schaffen Planungssicherheit und schützen beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – vor überraschenden Vertragsbeendigungen. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt, kann rechtssicher handeln und unnötige Konflikte vermeiden.
Tipp: Wenn Sie Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht oder Personalwesen vertiefen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Weiterbildungen speziell für das Personalwesen.
1. Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern keine andere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
2. Wie sind die aktuellen Kündigungsfristen in Deutschland geregelt?
In Deutschland ist die Kündigungsfrist gesetzlich nach § 622 BGB geregelt, ergänzt durch Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge.
3. Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
In der Probezeit gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, unabhängig von der Dauer der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB).
4. Wie zählen 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die Kündigungsfrist während der Probezeit berechnen Sie anhand des Tages der Kündigung plus 14 Kalendertage.
5. Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer gilt einheitlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen, sofern keine abweichende Regelung über den Arbeitsvertrag besteht.
6. Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber?
Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit beachten – bis zu 7 Monate bei 20 Jahren.
7. Welche Kündigungsfristen gelten für langjährige Arbeitnehmer?
Grundsätzlich richtet sich die gesetzliche Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit und kann sich so bei langjährigen Mitarbeitern auf bis zu 7 Monate verlängern (§ 622 Abs. 2 BGB).
8. Sind längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer zulässig?
Ja, längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer sind zulässig, aber nur, wenn sie für beide Seiten gelten.
9. Welche Kündigungsfrist gilt bei Mietverträgen?
Mietverträge haben eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter (§ 573c BGB).
10. Welche Kündigungsfristen sind unzulässig?
Alle Kündigungsfristen, die den jeweils gesetzlichen Mindestschutz unterschreiten, sind unzulässig.
Der Arbeitsmarkt verändert sich. Arbeitgeber müssen diesen Wandel der Arbeitsmentalität verstehen, um langfristig wettbewerbsfähig zu sein. Nur so ist es möglich, neue, junge und vor allem qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Erfahren Sie, wie Sie einen erfolgreichen Bewerbungsprozess als Personaler aufsetzen und Ihre Mitarbeiter langfristig motivieren können.
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Als Content- und SEO-Expertin mit über 14 Jahren Berufserfahrung gestaltet Martina Eckermann seit dem Startschuss 2017 den Management Circle Blog mit. Ihr Herz schlägt für Themen, die Führung neu denken und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag beleuchten. In ihren Artikeln kombiniert sie kreative Inhalte mit analytischem Tiefgang – von Whitepapern bis hin zu Trendanalysen. Sie verfasst regelmäßig Artikel, die auf fundierter Recherche und Experteninterviews basieren. Dabei ist sie stets auf der Suche nach frischen Impulsen und Entwicklungen, die Führungskräften echte Orientierung im Business-Alltag bieten.
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