Vertragsarten Übersicht: 17 Vertragstypen, die Sie kennen sollten

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01. Juli 2025
Isabella Beyer
Recht, Assistenz & Office Management
5 Kommentare

Uns begegnen täglich zahlreiche Vertragsarten – oft, ohne dass wir es bemerken. Ob morgens beim Brötchenkauf, mittags im Supermarkt oder abends im Kino: Verträge regeln unser gesamtes wirtschaftliches Handeln. Vom einfachen Kaufvertrag über den Mietvertrag bis hin zum Darlehensvertrag – verschiedene Verträge legen fest, welche Rechte und Pflichten zwischen den Parteien gelten.

Doch wie viele wichtige Vertragsarten gibt es konkret und worin unterscheiden sie sich? Welcher Anwalt ist für welchen Vertragstyp zuständig und vor allem: Wie kann ich alle Vertragsarten wieder kündigen?

In diesem Beitrag haben wir Ihnen wichtige Vertragsarten mit Beispielen zusammengefasst. Wir stellen aber nicht nur verschiedene Verträge vor, sondern widmen uns am Ende auch ausführlich dem Thema Kündigung und geben Ihnen auch die passende Kündigungsschreiben Vorlage – damit Sie alle Verträge auch jederzeit wieder loswerden.

Was ist eigentlich ein Vertrag einfach erklärt?

Einfach gesagt, regelt ein Vertrag, welche Leistungen mehrere Vertragsparteien erbringen oder unterlassen sollen. Er muss dabei immer zwischen mindestens zwei Personen geschlossen werden.

Ein Vertrag kann dabei sowohl schriftlich als auch mündlich oder gar mit einem Handschlag vereinbart werden. Wird eine geforderte Leistung einer Partei jedoch einmal nicht erbracht oder unterlassen, kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Denn wenn der Vertrag nicht genau regelt, was beide Parteien erbringen sollten, kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Und hier kommen die unterschiedlichen Vertragstypen des BGB ins Spiel: Diese regeln im Streitfall die rechtliche Bewertung privater Rechtsverhältnisse, sodass beispielsweise Schadensersatz gefordert kann.

Doch es gibt noch weitere wichtige Vertragsarten, die nicht im BGB geregelt sind, auf die wir in diesem Artikel eingehen werden. Lesen Sie weiter und nutzen Sie unsere kompakte Vertragsarten Übersicht.

9 wichtige Vertragstypen auf einen Blick: Vertragsarten Definitionen nach BGB

Welche Verträge gibt es? Als Laie kann man hier schon einmal den Überblick verlieren! Wir stellen Ihnen verschiedene Vertragsarten mit Beispielen vor, in einer kompakten Vertragsformen Übersicht:a

Der Kaufvertrag § 433 BGB

Dieser Vertrag wird von uns am häufigsten geschlossen. Beim Erwerb eines Gegenstandes wird das Produkt übereignet, sodass der Empfänger zum Eigentümer wird. Der Empfänger ist im Gegenzug dazu verpflichtet, die Ware anzunehmen.

Beispiel Kaufvertrag

Morgens beim Brötchenkauf, mittags beim Imbissbesuch oder nach Feierabend beim Einkaufen im Supermarkt – Kaufverträge begegnen uns ständig.

Der Mietvertrag § 535 BGB

Bei einem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter dazu, einem anderen ein Produkt auf Zeit zu überlassen. Als Gegenleistung muss eine vereinbarte Miete gezahlt werden.

Beispiel Mietvertrag
Als Produkt dieser Vertragsart zählen beispielsweise Elektrogeräte, Lagerhallen oder ähnliches. Lediglich für gemieteten Wohnraum gibt es im § 550 BGB festgeschriebene, rechtliche Besonderheiten.

Der Leihvertrag § 598 BGB

Auch der Leihvertrag ist einer der wichtigsten Vertragsarten nach BGB.

Bei einer Leihe wird einem anderen ein Produkt zum Gebrauch unentgeltlich überlassen. Der Entleiher verpflichtet sich jedoch dazu, das Geliehene gut zu behandeln, nicht weiter zu verleihen und auch es zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzugeben.

Achtung: Das „Ausleihen“ von Lebensmitteln, wie Eiern oder Milch bei der Nachbarin, ist eigentlich kein richtiges Leihen im Sinne des BGB. Das Produkt, also die Eier oder die Milch, wird herbei verbraucht und somit kann nicht genau dieselbe Sache zurückgegeben werden, die ausgeliehen wurde, sondern nur ein gleichwertiger Ersatz.

Beispiel Leihvertrag
Ihre Firma verleiht beispielsweise eine Produktionsmaschine an eine Tochtergesellschaft. Hier muss die Tochtergesellschaft natürlich keine Miete oder Gebühr zahlen, sondern muss nur darauf achten, die Maschine gut zu behandeln und in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben.

Der Pachtvertrag § 581 BGB

Unter einer Pacht versteht man die Überlassung zur Erwirtschaftung von Erträgen. Anders als bei einem Mietvertrag umfasst bei dieser Vertragsart die Pacht nicht nur den Gebrauch von Gegenständen, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg.

Beispiel Pachtvertrag
So steht beispielsweise das Getreide, welches während der Pachtzeit auf dem gepachteten Feld geerntet wird, dem Pächter zu. Bei einem Mietvertrag würden die Erträge dem Vermieter zustehen. Der Pächter zahlt als Gegenleistung für diese Leistung einen vereinbarten Pachtzins.

Der Dienstvertrag § 611 BGB

Ein weiterer wichtiger Baustein der Vertragsarten BGB Übersicht ist der Dienstvertrag. Wird ein Dienstvertrag geschlossen, verspricht eine Partei, einen Dienst zu leisten, ohne jedoch für den Erfolg dieser Dienstleistung verantwortlich zu sein. Damit steht also die Tätigkeit und nicht der Arbeitserfolg im Vordergrund dieses Vertragstyps.

Beispiel Dienstvertrag
Ein klassischer Dienstvertrag ist der Vertrag zwischen Arzt und Patient. Der Arzt verpflichtet sich zur Behandlung, ist aber nicht vordergründig für den Erfolg der Behandlung verantwortlich.

Der Werkvertrag § 631 BGB

Dieser Vertragstyp ist quasi das Gegenstück zum Dienstvertrag: Hier wird ein konkreter Erfolg garantiert. Der Beauftragte muss also nicht nur die Tätigkeit ausüben, sondern auch für einen vereinbarten Erfolg garantieren.

Beispiel Werkvertrag
Ihr Drucker ist kaputt und Sie vereinbaren einen Termin mit einem Servicetechniker. Da Sie nicht nur möchten, dass der Techniker erscheint, sondern auch dass der Drucker am Ende des Tages wieder funktioniert, schließen Sie mit ihm einen Werkvertrag.

Der Darlehensvertrag § 488 BGB

Dieser Vertrag lässt sich in verschiedene Kategorien einteilen. Entweder verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen (Gelddarlehen) oder eine andere vertretbare Sache zu überlassen (Sachdarlehen § 607 BGB). Vertretbare Sachen bezeichnen austauschbare Sachen. Der Darlehensnehmer muss somit nicht genau die gleiche Sache zurückgeben, sondern nur eine in gleicher Art, Menge und Güte.

Beispiel Darlehensvertrag
Möchte Ihre Firma eine neue Großanschaffung machen, wird oftmals ein Darlehen von der Bank benötigt, damit die nötige Liquidität gewährleistet werden kann. Dies ist ein klassischer Darlehensvertrag. Die Bank fungiert hierbei als Darlehensgeber und Ihr Unternehmens als Darlehensnehmer.

Der Schenkungsvertrag §§ 516 ff. BGB

Der Schenkungsvertrag ist die Art von Vertrag, die wir alle gern unterschreiben: Ein Vertrag, um etwas zu verschenken – können Sie sich nicht vorstellen? Streng genommen ist das Verschenken von Gütern oder Dienstleistungen auch ein Vertrag. Hierbei müssen sich beide Parteien darüber im Klaren sein, dass die Schenkung unentgeltlich erfolgt und das Geschenk dauerhaft überlassen wird. Eine Gegenleistung vom Beschenkten wird nicht erwartet.

Beispiel Schenkungsvertrag
Sie verschenken zu Weihnachten Präsentkörbe an gute Kunden und Geschäftspartner oder einen Blumenstrauß zum Firmenjubiläum. Hierbei erwarten Sie keine Gegenleistung und verlangen das Geschenk auch nicht zurück.

Der Arbeitsvertrag §§ 611a ff. BGB

Auch der Arbeitsvertrag darf in der Vertragsarten BGB Übersicht nicht fehlen. Er zählt zu den wichtigsten Vertragstypen im Berufsleben, ist im BGB jedoch nur teilweise geregelt (§§ 611a ff. BGB). Er verpflichtet den Arbeitnehmer zur persönlichen Erbringung von Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Zahlung einer vereinbarten Vergütung. Neben diesen Pflichten regelt der Arbeitsvertrag meist auch Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und weitere Rahmenbedingungen. Eine Besonderheit: Für die Beendigung gilt strenge Schriftformpflicht (§ 623 BGB).

Wo ist diese Art von Vertrag (außerhalb des BGB) noch geregelt?

  1. Nachweisgesetz (NachwG)
    Regelt die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Seit August 2022 sind die Anforderungen nochmals verschärft worden – z. B. müssen Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Vergütung detailliert aufgeführt sein.
     
  2. Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    Schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Regelt auch Themen wie Betriebsbedingte Kündigungen, Abmahnungen oder Kündigungsfristen.
     
  3. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
    Betrifft alle Regelungen rund um befristete Verträge, Teilzeitmodelle und das Recht auf Teilzeitbeschäftigung.
     
  4. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    Legt u. a. die tägliche Höchstarbeitszeit (max. 8 Stunden), Ruhezeiten und Sonn-/Feiertagsregelungen fest.
     
  5. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
    Regelt den gesetzlichen Mindesturlaub (mind. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) und die Modalitäten der Urlaubsgewährung.
     
  6. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
    Sichert den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei Mutterschutz.
     
  7. Mutterschutzgesetz (MuSchG), Elternzeit nach BEEG, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) usw.
    Ergänzen die Regelungen zu Schutzfristen, Gesundheitsschutz, Elternzeit und vielem mehr.

Beispiel Arbeitsvertrag
Sie möchten eine neue Assistenzkraft in Ihrem Team einstellen. Im Arbeitsvertrag halten Sie fest, welche Aufgaben die Person übernimmt, wie hoch das Gehalt ist und wie viele Urlaubstage ihr zustehen. Sobald beide Seiten unterschrieben haben, entsteht ein rechtlich bindendes Arbeitsverhältnis – mit allen Pflichten und Rechten für beide Parteien.

Weitere wichtige Vertragsarten Definitionen mit Beispielen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält eine Vielzahl an Regelungen zu den wichtigsten Vertragstypen – insbesondere im Schuldrecht. Doch nicht alle Arten von Verträgen sind ausdrücklich im BGB geregelt. Diese werden als vertragstypenrechtlich nicht geregelte Verträge oder atypische Verträge bezeichnet.

Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige Vertragstypen, die nicht explizit im BGB geregelt sind:

Der Leasingvertrag

Was wäre unsere Vertragsarten Übersicht ohne den Leasingvertrag? Er kommt Ihnen sicherlich bekannt vor. Doch im BGB ist der Leasingvertrag nicht konkret geregelt, sondern gilt als eine Mischung aus Miet- und Kaufvertrag. Hierbei überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Produkt für einen festgelegten Zeitraum und erhält im Gegenzug eine regelmäßige Zahlung, die Leasingrate. Die Besonderheit des Leasingvertrages besteht darin, dass man am Ende der Laufzeit die Option auf Kauf des Gegenstandes hat.

Beispiel Leasingvertrag
Ihre Firma baut eine neue Produktionshalle. Diese muss natürlich auch mit passenden Produktionsmaschinen ausgestattet werden. Da der Bau der Halle bereits das Budget ausgeschöpft hat, bleibt für den Kauf einer Maschine kein Geld mehr übrig. Gut, dass Sie Maschinen auch einfach leasen können, um das Unternehmen nicht mit großen Kostenblöcken zu belasten.

Der Franchisevertrag

Auch der Franchisevertrag gehört zu der Art von Vertrag, die in der Praxis weit verbreitet, jedoch im BGB nicht ausdrücklich geregelt. Er ist eine Mischung aus Lizenzvertrag, Kaufvertrag und Dienstvertrag. Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer ein erprobtes Geschäftsmodell samt Marke, Marketingunterlagen und Know-how zur Verfügung. Dafür verpflichtet sich der Franchisenehmer zu einer regelmäßigen Zahlung – meist in Form von Einstiegsgebühr und laufenden Lizenzgebühren.

Beispiel Franchisevertrag
Sie möchten sich selbstständig machen, aber kein Risiko mit einem eigenen Konzept eingehen. Stattdessen eröffnen Sie ein Restaurant einer bekannten Fast-Food-Kette. Die Unternehmenszentrale stellt Ihnen das Corporate Design, die Rezepte und ein erprobtes Kassensystem zur Verfügung. Im Gegenzug zahlen Sie monatlich eine feste Gebühr und verpflichten sich, nach den Qualitätsstandards des Franchisegebers zu arbeiten.

Der Factoringvertrag

Spricht man über verschiedene Vertragsarten darf auch der Factoringvertrag nicht fehlen. Er ist im BGB nicht als eigener Vertragstyp geregelt, sondern ergibt sich aus einer Kombination von Abtretung und Dienstleistung. Dabei verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen an einen Factor – meist ein spezialisiertes Finanzinstitut – und erhält dafür sofort Liquidität. Der Factor übernimmt dann das Forderungsmanagement.

Beispiel Factoringvertrag
Ihr Unternehmen liefert regelmäßig Produkte an Großkunden – doch viele zahlen erst nach 60 Tagen. Um die eigene Liquidität zu sichern, verkaufen Sie diese Forderungen an einen Factoringdienstleister, der Ihnen sofort 90 % des Rechnungsbetrags auszahlt und sich im Anschluss um das Inkasso kümmert.

Der Beratungsvertrag (Consultingvertrag)

Beratungsverträge, auch als Consultingverträge bekannt, sind typische Dienstleistungsverträge ohne eigene gesetzliche Regelung im BGB. Die Leistungen sind in der Regel nicht erfolgsbezogen – das heißt: Der Berater schuldet keinen konkreten Erfolg, sondern nur die Tätigkeit an sich.

Beispiel Beratungsvertrag
Sie stehen vor der digitalen Transformation Ihrer Unternehmensprozesse. Da das notwendige Know-how intern fehlt, beauftragen Sie eine externe Unternehmensberatung. Diese analysiert Ihre bestehenden Prozesse, entwickelt ein Digitalisierungskonzept und begleitet Sie während der Umsetzung – auf Basis eines individuellen Beratungsvertrags.

Der Joint-Venture-Vertrag

Ein Joint-Venture-Vertrag ist eine vertragliche Kooperation zwischen zwei oder mehreren Unternehmen zur Durchführung eines gemeinsamen Projekts. Der Vertragstyp ist im BGB nicht geregelt, enthält aber häufig Elemente des Gesellschaftsrechts und der Projektverträge. Ziel ist die strategische Bündelung von Kompetenzen, ohne dass eine vollständige Fusion erfolgt.

Beispiel Joint-Venture-Vertrag
Ein deutscher Automobilzulieferer möchte gemeinsam mit einem asiatischen Batteriehersteller eine neue Generation von E-Fahrzeugen entwickeln. Beide Unternehmen bringen Know-how und Kapital ein, gründen eine gemeinsame Projektgesellschaft und regeln ihre Zusammenarbeit vertraglich über ein Joint Venture.

Der Softwarelizenzvertrag

Softwarelizenzverträge regeln die Nutzung von Software – ob lokal installiert oder cloudbasiert. Im BGB existiert keine explizite Regelung für diese Art von Vertrag. Je nach Ausgestaltung gelten Vorschriften aus dem Miet-, Kauf- oder Werkvertragsrecht, ergänzt durch das Urheberrecht.

Beispiel Softwarelizenzvertrag
Ihr Unternehmen möchte eine professionelle Buchhaltungssoftware nutzen. Sie schließen einen Vertrag mit dem Anbieter, der Ihnen das Nutzungsrecht für fünf Arbeitsplätze überlässt. Im Gegenzug zahlen Sie eine jährliche Lizenzgebühr. Die Software verbleibt im Eigentum des Anbieters – Sie erhalten lediglich ein Nutzungsrecht.

Der SaaS-Vertrag (Software-as-a-Service)

Der SaaS-Vertrag ist eine moderne Form des Softwarelizenzvertrags. Die Software wird nicht gekauft oder lokal installiert, sondern über das Internet genutzt. Auch dieser Vertragstyp ist nicht explizit im BGB geregelt. In der Praxis gelten oft mietvertragliche Regelungen analog.

Beispiel SaaS-Vertrag
Ihre HR-Abteilung benötigt eine Software zur Verwaltung von Bewerbungen. Statt eine Lösung zu kaufen, entscheiden Sie sich für ein SaaS-Angebot. Der Anbieter stellt die Anwendung über einen Cloud-Zugang bereit, Sie zahlen monatlich eine Nutzungsgebühr und profitieren von regelmäßigen Updates – ganz ohne Installationsaufwand.

Der Projektvertrag

Der Projektvertrag dient der Regelung komplexer, oft interdisziplinärer Vorhaben – etwa im IT-, Bau- oder F&E-Bereich. Er ist ebenfalls nicht im BGB geregelt, sondern kombiniert Elemente verschiedener Vertragstypen (Werkvertrag, Dienstvertrag, ggf. Kaufvertrag).

Beispiel Projektvertrag
Ihr Unternehmen plant die Einführung eines neuen ERP-Systems. Dazu beauftragen Sie einen Dienstleister mit der Analyse, Anpassung und Implementierung der Software. Der Projektvertrag legt genaue Leistungsphasen, Verantwortlichkeiten und Meilensteine fest – samt Abnahme undGewährleistung.

Wie kündigt man Verträge richtig?

Welche Vertragsart muss wie gekündigt werden? Alle Verträge richtig zu kündigen bedeutet mehr als nur ein formloses Schreiben aufzusetzen – es braucht Sorgfalt, Fristbewusstsein und die richtige Form. Verschiedene Verträge haben unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und somit auch unterschiedliche Anforderungen an die Kündigung.

Zunächst sollten Sie die Kündigungsfrist und die vereinbarte Kündigungsform im jeweiligen Vertrag oder in den AGB prüfen. Bei Arbeitsverträgen oder Mietverträgen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben – das heißt: Die Kündigung des Vertrags muss handschriftlich unterzeichnet und auf dem Postweg versendet werden. Bei Dienstverträgen, Kaufverträgen oder Werkverträgen reicht hingegen oft eine formlose Kündigung, solange keine spezielle Form vereinbart wurde. Hier kann auch eine Kündigung per E-Mail zulässig sein – vorausgesetzt, der Zugang kann nachgewiesen werden.

 

Inhaltlich sollte die Kündigung eines Vertrags immer folgende Punkte enthalten:

Den vollständigen Namen und die Adresse beider Vertragspartner,

Eine eindeutige Formulierung („Hiermit kündige ich den Vertrag vom…“),

Den gewünschten Kündigungstermin oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“,

Ggf. Vertrags- oder Kundennummer sowie eine Bitte um Bestätigung.

  Tipp: Versenden Sie wichtige Kündigungen per Einschreiben mit Rückschein oder nutzen Sie digitale Signaturverfahren, um auf der sicheren Seite zu sein – insbesondere bei langfristigen oder wirtschaftlich bedeutenden Verträgen wie Leasing-, Dienst- oder Franchiseverträgen.

Kann man Verträge auch per E-Mail kündigen?

Ob eine Kündigung per E-Mail wirksam ist, hängt davon ab, um welchen Vertragstyp es sich handelt – und ob gesetzliche oder vertragliche Formvorgaben bestehen. Verschiedene Verträge, die wir in diesem Artikel vorgestellt haben, lassen sich durchaus digital kündigen, bei anderen ist hingegen besondere Vorsicht geboten.

Arbeitsverträge unterliegen der gesetzlichen Schriftformpflicht (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail – ebenso wie per Fax oder Scan – ist hier nicht rechtswirksam. Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben und im Original übermittelt werden.

Auch der Geschäftsführervertrag fällt unter diese Regelung, wenn er arbeitsvertraglich ausgestaltet ist.

Beim Kaufvertrag oder Werkvertrag ist in der Regel keine besondere Form vorgeschrieben. Hier kann eine Kündigung grundsätzlich auch per E-Mail erfolgen, sofern im Vertrag oder in den AGB nichts anderes vereinbart wurde. Dennoch ist ein Zugangsnachweis empfehlenswert.

Mietverträge, etwa über Geschäftsräume oder Maschinen, müssen ebenfalls schriftlich gekündigt werden (§ 568 BGB). Eine E-Mail genügt nicht.

Beim Dienstvertrag (z. B. mit einem Berater) oder beim Auftrag kann eine E-Mail-Kündigung zulässig sein, solange keine spezielle Schriftform vereinbart wurde.

Der Leasingvertrag ist – je nach Ausgestaltung – oft mit vertraglich festgelegten Kündigungsregeln versehen. Ob eine E-Mail akzeptiert wird, hängt hier vom Vertrag ab.

Schenkungsverträge wiederum sind meist einseitig vollzogen und benötigen keine Kündigung – bei regelmäßigen Leistungen (z. B. monatliche Zuwendungen) ist jedoch eine formlose Beendigung oft ausreichend

Fazit: Nicht jeder Vertrag lässt sich einfach per E-Mail kündigen. Prüfen Sie vorab die gesetzlichen Vorschriften und die im Vertrag vereinbarte Form. Und denken Sie daran: Selbst wenn die E-Mail erlaubt ist, sollten Sie den Zugang immer dokumentieren, um im Streitfall auf der sicheren Seite zu sein.

Die richtige Kündigung: Vertragsarten Beispiele

Jede Art von Vertrag bedarf also einer entsprechenden Kündigung. Wir haben für Sie Kündigungsschreiben Muster für die wichtigsten Vertragsarten zusammengestellt:

 

Beispiel Kündigungsschreiben für Arbeitsvertrag:

Kündigung meines Arbeitsvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis vom [Vertragsdatum] ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

(Unterschrift handschriftlich bei postalischem Versand)

 

Beispiel Kündigungsschreiben für Mietvertrag:

Kündigung meines Mietvertrages

Sehr geehrter Herr Eigentum,

hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag über die Wohnung in der Beispielstraße 2, 23456 Beispielstadt fristgerecht zum [Datum eintragen, z. B. 30.09.2025] gemäß § 573c BGB.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich sowie den genauen Termin für die Wohnungsübergabe.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

(Unterschrift handschriftlich bei postalischem Versand)

 

Beispiel Kündigungsschreiben für Kaufvertrag:

Achtung: Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich nicht einfach „gekündigt“ werden – stattdessen spricht man rechtlich korrekt von Rücktritt oder Widerruf, je nach Situation. Im folgenden ein Beispiel für den Widerruf eines Kaufvertrages bei einem Online-Shop:

 

Widerruf eines Kaufvertrages (z. B. Online-Kauf)

Widerruf meines Kaufvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am [Datum eintragen] abgeschlossenen Kaufvertrag über den Artikel [Artikelbezeichnung, Bestellnummer] fristgerecht gemäß § 355 BGB.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerrufs und teilen Sie mir mit, wie die Rücksendung der Ware erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Käuferin

Fazit: Mit Wissen verschiedene Vertragsarten durchblicken

Durch nahezu alle Lebensbereiche – ob privat oder beruflich – begleiten uns verschiedene Verträge. Umso wichtiger ist es, wichtige Vertragsarten zu kennen und zu wissen, worauf es im jeweiligen Fall ankommt. Unsere Vertragsarten Übersicht zeigt: Vom klassischen Kaufvertrag über Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Darlehensvertrag bis hin zu modernen Mischformen wie dem Leasing- oder Projektvertrag – jeder Vertragstyp folgt eigenen rechtlichen Regeln.

Mit den passenden Beispielen erhalten Sie ein besseres Gefühl dafür, wie sich Vertragsverhältnisse in der Praxis gestalten lassen – und worauf Sie bei Abschluss, Prüfung oder Kündigung eines Vertrags besonders achten sollten. Wer die wichtigsten Vertragstypen kennt und die jeweiligen Anforderungen einordnen kann, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch das Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

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Autorin Isabella Beyer von Management Circle
Über die Autorin

Isabella Beyer

Isabella Beyer ist Content Marketing Managerin bei Management Circle. Mit ihrer Leidenschaft für kreatives Schreiben ist sie für die Erstellung von hochwertigem Content für Fach- und Führungskräfte in Text- und Videoform zuständig und hat bereits zahlreiche Marketingkampagnen erfolgreich umgesetzt.

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