Qualifizierung in Zeiten der digitalen Transformation

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02. Januar 2020
Digitalisierung, Personal
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In den Medien hört man im Zuge der Arbeitswelt 4.0 immer wieder, dass Unternehmen Stellen abbauen, anstatt die Mitarbeiter neu zu qualifizieren. Dr. Daniel Ludwig hat sich kritisch mit dieser Problematik auseinandergesetzt und gibt Ihnen einige Tipps, wie es besser geht!

Experte Dr. Daniel Ludwig

Dr. Daniel Ludwig

Fachanwalt für Arbeitsrecht | CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB

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„Refresh" beim Personal

Viele Unternehmen bauen in jüngster Zeit in erheblichem Umfang Personal ab. Zu nennen sind hier beispielhaft nur Bayer, Siemens oder SAP. Ursache für den Personalabbau ist die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsprozessen. Regelmäßig werden Mitarbeiter mangels hinreichender Qualifizierung den neuen Anforderungsprofilen ihrer Stellen nicht gerecht. Gleichzeitig bleibt aber im Zuge der digitalen Transformation der Beschäftigungsbedarf mit veränderten Anforderungen bestehen. Oftmals geht es daher nicht um eine reine Stellenreduktion, sondern um einen so genannten „Refresh“, also um die gleichzeitige Einstellung neuer Mitarbeiter mit anderen Skills. Dies ist arbeitsrechtlich nicht unproblematisch, weil rechtlich der bloße Austausch von Mitarbeitern unzulässig ist.

Klassischerweise zielten arbeitsrechtliche Restrukturierungen oftmals nur auf den reinen Abbau von Personal ab. Mittel hierfür waren die Massenentlassungen, oftmals begleitet von Freiwilligenprogrammen und die Errichtung einer sogenannter Transfergesellschaft, also die Vermittlung von Mitarbeitern in den externen Stellenmarkt. Diesen herkömmlichen Instrumenten der Restrukturierung ist gemein, dass sie nicht den Herausforderungen begegnen, die der Bedarf an qualifizierten Fachkräften heutzutage mit sich bringt. Darüber hinaus wendet der Arbeitgeber Geld für ehemalige Mitarbeiter auf, anstatt es in die Bestandsmitarbeiter und deren Zukunft zu investieren. Die klassischen Restrukturierungsinstrumente werden daher den Bedürfnissen der Unternehmen oft nicht mehr gerecht.

Investieren in Bestandsmitarbeiter ist lukrativ

Ein zusätzlicher, zukunftsgewandter Lösungsweg wäre daher, das vorhandene Budget in die Bestandsmitarbeiter zu investieren, indem diese qualifiziert werden. Hierbei erwerben die Mitarbeiter neue Qualifikationen und werden damit zu Mitarbeitern, die das Unternehmen benötigt, zum Beispiel den oftmals genannten Datenanalysten. Das spart langfristig nicht nur Kosten für das Unternehmen, sondern umgeht die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern auf dem umkämpften Fachkräftemarkt.

Qualifizierungsmaßnahmen können in eigens dazu geschaffenen Qualifizierungseinheiten erfolgen. Der Vorteil einer derartigen Bündelung der Mitarbeiter in einer solchen Einheit ist der Steuerungs- und Transparenzgewinn. Zudem können maßgeschneiderte betriebliche Regelungen geschaffen werden, die nicht nur mit einer entsprechenden Akzeptanz der Mitarbeiter, sondern auch einem Imagegewinn für das Unternehmen einhergehen. Der befristete Wechsel in eine Qualifizierungseinheit mit der Aussicht, bei Erfolg der Qualifizierung auf einer passgenaueren freien Stelle im Unternehmen weiterzuarbeiten, ist gegenüber der Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich attraktiver. Während der Qualifizierungsphase können die Mitarbeiter darüber hinaus bedarfsgerecht unternehmensintern eingesetzt werden.

Qualifizierung ermöglicht Zuschüsse

Ein weitergehender Vorteil ist, dass Qualifizierungseinheiten durch staatliche Weiterbildungszuschüsse seitens der Agentur für Arbeit teilfinanziert werden. Insoweit ist bereits im Frühjahr 2019 das so genannte „Qualifizierungschancengesetz“ in Kraft getreten. Bezuschusst werden abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent sowie das Arbeitsentgelt bis zu 75 Prozent. Jüngst hat Arbeitsminister Heil erste Überlegungen für ein Arbeit-von-morgen-Gesetz verkündet. Durch dieses soll – auch durch eine höhere Bezuschussung von Arbeitgebern – die Qualifizierung von solchen Beschäftigten, die in ihrem Betrieb auf Dauer keine Perspektive auf Weiterbeschäftigung mehr haben, stärker gefördert werden.

Bei der Implementierung von Qualifizierungseinheiten sind zahlreiche Aspekte zu beachten. So ist zunächst zu identifizieren, welche Stellenprofile in der Zukunft benötigt werden. In einem nächsten Schritt muss festgestellt werden, welche Mitarbeitergruppen überhaupt für eine Qualifizierung in Betracht kommen. Darüber hinaus müssen maßgeschneiderte Qualifizierungspakete entwickelt werden. Schließlich ist es erforderlich, dass auch die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertreter berücksichtigt werden.

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