Als Compliance-Verantwortlicher oder Beauftragter für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) stehen Sie vor der Herausforderung, potenzielle Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
In diesem Beitrag beleuchtet Rechtsanwalt und Partner der Dortmunder Kanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht Dr. Tobias Eggers kritische Bereiche, in denen Verstöße drohen, und zeigt konkrete Präventionsmaßnahmen auf.
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Die Erfahrung zeigt, dass Verstöße gegen das LkSG besonders in folgenden Bereichen auftreten können:
Lassen Sie uns diese Bereiche genauer betrachten und Strategien zur Vorbeugung entwickeln.
Eine unzureichende Risikoanalyse ist oft der Ausgangspunkt für Verstöße gegen das LkSG.
Präventionsmaßnahmen:
Selbst bei korrekter Risikoanalyse können unzureichende oder falsch priorisierte Präventionsmaßnahmen zu Verstößen führen.
Präventionsmaßnahmen:
Werden Verstöße nicht zeitnah und angemessen adressiert, drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.
Präventionsmaßnahmen:
Ein ineffektives Beschwerdemanagement kann zu übersehenen Risiken und verzögerten Reaktionen führen.
Präventionsmaßnahmen:
Unvollständige oder inkonsistente Dokumentation kann selbst bei guter operativer Umsetzung zu Compliance-Problemen führen.
Präventionsmaßnahmen:
Die Aufgaben eines jeden, der für die LkSG-Compliance Verantwortung übernimmt, ist es Ihre Aufgabe, ein robustes System zu etablieren, das Verstöße proaktiv verhindert. Dies erfordert:
Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen und die vorgestellten Präventionsmaßnahmen umsetzen, minimieren Sie nicht nur das Risiko von Verstößen gegen das LkSG, sondern schaffen auch eine Kultur der Verantwortung und Transparenz in Ihrem Unternehmen. Die Überwachung der Lieferkette sollte organisch in Ihr Compliance-Management greifen. Bauen Sie kein Parallelsystem. Das ist erstens unnötiger Aufwand und schafft zweitens Schnittstellenprobleme.
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