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Richterin | Bundesarbeitsgericht
Die Richterin am Bundesarbeitsgericht ist derzeit Mitglied des Ersten Senats. Zuvor war sie für Kündigungsschutzsachen zuständig und Mitglied des für Tarifrecht und Eingruppierung zuständigen Vierten Senats. Als Mitautorin des Gemeinschaftskommentars zum Kündigungsgesetz (KR) sowie des Arbeitsrechtshandbuchs (Schaub) verfügt sie außerdem über eine langjährige Erfahrung als Referentin in der Fortbildung von Fachanwälten für Arbeitsrecht.