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GmbH, AG und OHG? Diese Begriffe sind im Arbeitsleben nicht wegzudenken – sei es bei der Rechnungsstellung oder der Recherche nach neuen Kunden oder Lieferanten. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter? Hierbei handelt es sich um die Unternehmensformen von Firmen (auch unter „Rechtsform“ bekannt). Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, welche Unternehmensformen es in Deutschland gibt und wie diese sich unterscheiden.
Personengesellschaften können nur gegründet werden, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Es muss also mindestens zwei Gründer geben. Unter Personengesellschaften fallen unter anderem eine OHG, GbR und KG. Alle Gesellschafter haften persönlich, uneingeschränkt und solidarisch. Es gibt kein festgelegtes Startkapital, um eine der Personengesellschaften gründen zu können.
Hier schließen sich Gesellschafter zur Ausübung eines Handelsgeschäfts zusammen. Aus diesem Grund wird eine OHG in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschafter haften solidarisch und mit ihrem vollen Vermögen. Dazu gehört das Privat- und das Gesellschaftsvermögen. Der Zweck einer OHG ist der Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer Firma.
Bei einer GbR schließen sich mindestens zwei Personen bei der Gründung zusammen. Dabei kann sie zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck gegründet werden. Sie kann keine Kaufmannseigenschaften erlangen. Sobald eine GbR ein Handelsgewerbe aufnimmt, wird sie zu einer OHG.
Eine Kommanditgesellschaft besteht aus zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen und ist eine Handelsgesellschaft. Juristische Personen sind Körperschaften, Vereine oder Gesellschaften. Sie besteht aus einem Komplementär, der mit seinem Privatvermögen haftet und einem Kommanditisten, der nur mit seiner eingebrachten finanziellen Beteiligung haftet. Eine Kommanditgesellschaft wird mit einem Vertrag beschlossen, dieser kann schriftlich oder mündlich erfolgen und legt die Eckdaten wie zum Beispiel die Haftsumme fest.
Eine Kapitalgesellschaft wird aus einem Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen gegründet. Sie haften nicht mit ihrem persönlichen Besitz, sondern mit dem Gesellschaftsvermögen. Kapitalgesellschaften sind GmbH, AG, KGaA und eine Unternehmergesellschaft.
Eine GmbH benötigt mindestens eine Person als Gesellschafter. Sie ist eine Handelsgesellschaft mit körperschaftlicher Organisation und eigener Rechtspersönlichkeit. Das Stammkapital einer GmbH, ist durch die Satzung bestimmt und entspricht der Summe der geleisteten Stammeinlagen der Gesellschafter. Dies muss mindestens 25.000 Euro betragen. Es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet, sondern nur mit dem Stammkapital oder dem Gesellschaftsvermögen. Eine GmbH muss im Handelsregister eingetragen sein.
Bei dieser Unternehmensform handelt es sich um eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristischer Person). Gehaftet wird hier, wie bei einer GmbH, nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre sind mit Einlagen am Aktienkapital beteiligt. Die Aktionäre können jederzeit die Aktien an der Börse verkaufen. Zur Gründung wird ein Startkapital von 50.000 Euro benötigt.
Eine KGaA ist eine Mischung aus Aktien- und Kommanditgesellschaft. Der Gesellschafter haftet hier persönlich. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu einer AG. Bei der Gründung dieser Unternehmensform wird mindestens ein Gesellschafter benötigt. Dieser haftet als Komplementär persönlich. Erst durch eine notarielle Beglaubigung der Satzung der KGaA wird die Gründung rechtskräftig. Sie muss ebenfalls in das Handelsregister eingetragen werden.
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Isabella Beyer ist Content Marketing Managerin bei Management Circle. Mit ihrer Leidenschaft für kreatives Schreiben ist sie für die Erstellung von hochwertigem Content in Text- und Videoform zuständig und hat bereits zahlreiche Marketingkampagnen erfolgreich umgesetzt.
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