IBOR-Transition – „Tausendmal so groß wie der Brexit“

Teilen Sie diese Seite
Kostenloser Download

Weiterbildungsprogramm für Banken & Finanzinstitute

Jetzt herunterladen
Updates via Newsletter

Weiterbildungsangebote, Praxistipps und Expertenmeinungen bequem per E-Mail – für einen leichteren Alltag!

06. März 2019
Banken
0 Kommentare

Die Transition der IBOR Zinssätze stellt die Finanzbranche vor eine der größten Herausforderungen seit der EUR-Einführung. „Tausendmal so groß wie der Brexit“ ist nur eine der Einschätzungen, die Marktteilnehmer zum Ausmaß der Veränderungen abgeben. Doch um was geht es überhaupt bei dieser Reform und wer ist betroffen? Einen Überblick über die bisherigen Entwicklungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen geben wir in diesem Artikel.

Referenzzinssätze, die nicht EU BMR-konform sind, dürfen nicht mehr für neue Finanzgeschäfte in der EU verwendet werden.


S. Wingenbach und K. Haage, LPA Lucht Probst Associates GmbH

Stefan Wingenbach

Senior Manager LPA Lucht | Probst Associates GmbH

Zum Profil

Kai Haage

Consultant | LPA Lucht Probst Associates GmbH

Zum Profil

Anwendungspflicht der EU BMR für kritische Benchmarks

Ausgangspunkt für die Transition der Referenzzinssätze, wie wir sie heute kennen, sind die im Jahr 2011 aufgedeckten Manipulationen um LIBOR, EURIBOR und weiterer Referenzzinssätze. Infolgedessen formulierte die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) zehn Prinzipien für finanzielle Benchmarks mit dem Ziel, die Qualität und Transparenz von Benchmarks nachhaltig zu verbessern. In der europäischen Union wurden diese Prinzipien in der 2016 verabschiedeten Benchmark-Verordnung (kurz EU BMR) aufgegriffen. Auch wenn sich Europäisches Parlament, EU Kommission und die Mitgliedsstaaten gerade auf eine Verschiebung der Anwendungspflicht der EU BMR für kritische Benchmarks (z.B. EURIBOR, LIBOR, EONIA) um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 geeinigt haben, ist die klare Botschaft: Referenzzinssätze, die nicht EU BMR-konform sind, dürfen nicht mehr für neue Finanzgeschäfte in der EU verwendet werden.

Das Vorgehen der EU im Vergleich zu Großbritannien und den USA

Die EU nimmt mit diesem regulatorisch getriebenen Vorgehen eine Sonderstellung ein. In anderen Währungsräumen erfolgt die Reform grundsätzlich marktgetrieben, nationale Aufsichtsbehörden geben lediglich die Leitplanken für den Veränderungsprozess vor.

Die britische FCA verkündete, dass sie die Familie der LIBOR-Zinssätze ab 2022 nicht mehr unterstützen wird und schürte damit die Erwartung, dass ein Zerfall der LIBOR-Panels und ein Austrocknen der LIBOR-Märkte über kurz oder lang wahrscheinlich wird. Als Ersatz für den GBP-LIBOR soll in UK eine Term Rate auf Basis des SONIA entwickelt werden.

In den USA sieht der Paced Transition Plan vor, das Clearing von Finanzderivaten ausschließlich über den weiterentwickelten Referenzzinssatz SOFR zu ermöglichen, um damit die Liquidität am Markt sukzessive in Richtung SOFR zu verschieben und so diesen als Benchmark zu etablieren.

Von EONIA zu ESTER

Bei der Betrachtung der Transition der Referenzzinssätze muss grundsätzlich zwischen der Transition der Overnight-Referenzzinssätze sowie der Transition der Term-Rates (LIBOR und EURIBOR) unterschieden werden. Im weiteren Verlauf möchten wir beispielhaft die Situation der derzeit im Euroraum maßgeblichen Zinssätze EONIA und EURIBOR skizzieren.

Die Gespräche und Diskussionen um die Zukunft des EONIA sind bereits weit fortgeschritten. Als federführende Arbeitsgruppe, organisiert von der Europäischen Zentralbank, hat die Working group on euro risk-free rates Vorschläge erarbeitet, wie der Übergang zu einem neuen, weiterentwickelten Referenzzins ESTER gelingen kann. Der von der Working Group empfohlene sowie von den Marktteilnehmern im Rahmen einer Konsultation in der Breite unterstützte Vorschlag sieht eine Rekalibrierung des EONIA als ESTER plus einem fixen Spread vor. Der Spread soll mit der ersten offiziellen Veröffentlichung des ESTER auf Basis historischer Daten fixiert werden. Die Erwartungshaltung ist, dass die Liquidität in EONIA-Produkten sinken und der Referenzzins spätestens am 31. Dezember 2021 komplett verschwinden wird – bis dahin koexistieren beide Zinssätze nebeneinander. Neu ist zudem, dass ESTER im Unterschied zu EONIA (und somit zukünftig auch EONIA) erst T+1 zur Verfügung gestellt wird. Diese Änderungen bringen Herausforderungen mit sich und müssen von Banken und Finanzdienstleistern bereits ab Oktober 2019 in den Systemen und Prozessen abgebildet werden, wenn ESTER live geht.

Die Herausforderung: EURIBOR

Der aktuelle EURIBOR ist ebenfalls nicht EU BMR-konform. Aktuell bestehen Bestrebungen, einen „evolved“ EURIBOR zu entwickeln, der einen Transaktionsbezug beinhaltet und somit weniger manipulationsanfällig ist. Dennoch ist davon auszugehen, dass Banken früher oder später das Panel verlassen werden und die Liquidität im EURIBOR-Markt sukzessive abnehmen wird. Es besteht damit die Gefahr, dass daraus eine Abwärtsspirale entsteht, in der bedingt durch sinkende Liquidität mehr und mehr Banken das Panel verlassen. Dies würde zuletzt dazu führen, dass die Quotierung des EURIBOR ganz eingestellt wird.

Der Wegfall des EURIBORs impliziert eine ganze Reihe von Herausforderungen, mit denen sich Banken und Finanzdienstleister konfrontiert sehen. Nicht nur Neugeschäfte, sondern auch bestehende Verträge, bei denen der EURIBOR als Referenzzins vereinbart ist, brauchen Regelungen für einen Übergang hin zu neuen Referenzzinssätzen (sogenannte Fallbacks). Die Auswirkungen hängen insbesondere davon ab, wie der Übergangsprozess des EURIBOR gestaltet wird. Grundsätzlich werden zwei unterschiedliche Methoden zur Ableitung von Term Rates diskutiert: Bei einem forward looking-Ansatz sollen die Term Rates aus bestehenden OIS oder Futures abgeleitet werden. Bei einem backward looking-Ansatz werden die Term Rates aus realisierten Overnight Fixings abgeleitet. In welche Richtung sich der EUR-Markt sich entwickeln wird, lässt sich heute nur schwer einschätzen.

Fazit: Banken und Finanzdienstleister müssen handeln

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Reform der Referenzzinssätze umfassende Auswirkungen auf die Bank als Gesamtes haben wird. Die Zeit drängt vor allem bei den Anpassungen, die für die Umstellung von EONIA auf ESTER notwendig sind. Diese müssen teilweise bereits bis zum Start von ESTER in 10/2019 umgesetzt sein. Der Transitionspfad bei den Term Rates ist insbesondere in EUR-Land noch von hoher Unsicherheit geprägt. So ist weiterhin unklar, welche Methoden sich in unterschiedlichen Währungsräumen durchsetzen. Aufgrund der umfassenden Betroffenheit von Finanzkontrakten werden die Auswirkungen hier jedoch am Größten sein. Banken und Finanzdienstleister sollten demnach frühzeitig die nötigen Schritte ergreifen, um einen geordneten Übergang zu schaffen.

Kostenloser Download

Weiterbildungsprogramm 2024 für Banken & Finanzinstitute

Nutzen Sie unser Weiterbildungsangebot speziell für Banken und Finanzinstitute, um sich zuverlässige Updates zu den aktuellen Anforderungen an Ihr Institut zu verschaffen. Profitieren Sie vom Know-how führender Finanzexperten und erhalten Sie Tipps für den sicheren Umgang mit Vorgaben, Technologien und Trends.

Jetzt herunterladen
Gefällt Ihnen, was Sie lesen? Teilen Sie diesen Beitrag oder hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Kommentare

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Die Management Circle AG mit Sitz in Eschborn im Taunus ist spezialisiert auf die berufliche Weiterbildung in Form von Seminaren, Konferenzen und Kongressen für Fach- und Führungskräfte.

© Management Circle 2025