Im Fokus: Rechtskonforme Verwendung der Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds
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Am 30. November 2020 ist die Förderrichtlinie des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) erlassen worden. Damit stellen Bund und Länder mit dem Krankenhauszukunftsfonds privaten, kirchlichen sowie öffentlich-rechtlichen Krankenhausträgern und Pflegeeinrichtungen etwa 4,3 Mrd. Euro für die Investition in Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Dies bietet die Chance bestehende IT-Prozesse zu optimieren und effizienter sowie sicherer zu gestalten.
In diesem Seminar machen Sie sich mit der rechtssicheren Vergabe von IT-Leistungen für Krankenhäuser und Pflegeheime vertraut – inklusive praktischer Tipps zum Ausbau Ihrer IT-Sicherheit.
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Vergaberecht, Einkauf, Beschaffung, Recht, Digitalisierung, IT, Notfallmanagement, Bau, Controlling und Innenrevision, die dafür Sorge tragen müssen, dass das Vergaberecht ordnungsgemäß angewendet wird. Darüber hinaus wenden wir uns an Klinik- und Verwaltungsleitungen sowie Kaufmännische Leiter und Direktoren aus privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Krankenhäusern sowie Pflegeheimen, die im Rahmen des Vergaberechts Fördermittel effizient einsetzen möchten. Herzlich eingeladen sind zudem interessierte Beratungsunternehmen.