KI und Betriebsrat

Die betriebliche Mitbestimmung beim Einsatz von KI im Unternehmen


Nächster Termin
  • 06. - 07.06.2024 (Eschborn)
4,5
(67 Teilnehmer)

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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen stellt für diese eine tiefgreifende Transformation dar. Aufgaben und Prozesse werden sich fundamental verändern und damit auch das Anforderungsprofil für Mitarbeiter. Daher ist bei der Implementierung von KI in Unternehmen zwingend der Betriebsrat in die Entscheidungen einzubeziehen. Dabei gilt es, eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, um KI rechtssicher in die Betriebsprozesse zu integrieren.

In diesem Seminar informieren Sie sich, wie Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen rechtssicher gestalten und welche Risiken Sie besonders im Blick haben müssen.

Ihr Nutzen

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Arten von KI es gibt und welche Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsumfeld bestehen.
  • Informieren Sie sich, welche Beteiligungsrechte des Betriebsrates existieren und wie Sie die IT-Mitbestimmung in Ihrem Haus organisieren.
  • Lernen Sie, welche Auswirkungen KI auf die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat hat und wie Sie Weiterbildung zur KI in Ihrem Unternehmen organisieren.
  • Erfahren Sie, was mit dem EU AI Act auf Sie zukommt und wie Sie die Anforderungen des Datenschutzes rechtskonform erfüllen.
  • Erkennen Sie, welche Haftungsfragen Sie beim Einsatz von KI im Blick haben müssen und welche arbeitsrechtlichen Folgen der Einsatz von Robotern mit sich bringt.
  • Beachten Sie, worauf Sie beim Arbeits- und Gesundheitsschutz achten müssen und wie Sie Diskriminierungsfälle vermeiden.

Inhalte

  • Mitwirkungsrechte des Betriebsrats:
    Wann darf und wann muss er mitreden?
  • IT-Betriebsvereinbarung:
    Welche Anpassungen sind erforderlich?
  • Rechtsfolgen:
    Wer haftet wann?
  • Haftungsfragen beim Einsatz von KI:
    Wie sieht es mit Produkthaftung und Geschäftsgeheimnisschutz aus?
  • KI und Diskriminierung:
    Welche Schutzpflichten hat der Arbeitgeber?
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz:
    Wie wirkt sich KI auf die Gefährdungsbeurteilung aus?
  • Anforderungen des Datenschutzes:
    Wie müssen Sie mit Trainingsdaten umgehen?

An wen richtet sich diese Veranstaltung?

Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen IT/EDV, IT-Strategie, IT-Anwendungsentwicklung, IT-Management, IT-Operations, IT-Organisation, IT-Koordination, IT-Projektmanagement, IT-Risikomanagement, Organisation, Personal, Recht, Compliance Management und Labour Relations. Weiterhin angesprochen sind Chief Digital Officer, CIOs, CISOs, Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats und der Geschäftsführung sowie interessierte Unternehmensberater und Rechtsanwälte.

Programm

TAG 1

So sieht die Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von KI im Unternehmen aus

  • Arten von Künstlicher Intelligenz und Einsatzgebiete im Arbeitsumfeld
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • Einführung und Anwendung von KI
  • Auswirkungen von KI auf die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Anforderungen des Datenschutzes beim Einsatz von KI

Praxisbericht:

Neuregelungen zur KI im BetrVG in der betrieblichen Praxis – viel Lärm um wenig?

Ulf Rentsch 
Head of Labour Relations 
Tata Consultancy Services Deutschland GmbH 

TAG 2

So vermeiden Sie Haftungsfragen und organisieren Sie Ihre IT-Mitbestimmung

  • Europäischer Rechtsrahmen für die KI – was kommt auf die Unternehmen zu?
  • Haftungsfragen beim Einsatz von KI
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz – was gilt beim Arbeiten mit KI?
  • Neue Risiken – KI und Diskriminierung
  • Robotic und KI – wohin kann die Arbeitsrechtswelt gehen?

Praxisberichte:

  • Die neue IT-Welt
  • Organisation der IT-Mitbestimmung
  • Use Case: Praxisbeispiele und Studien zum Einsatz von KI

Clemens Meister 
Vorsitzender Gesamtpersonalrat 
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg 

Teilnehmerstimmen

Die Inhalte waren sehr interessant. Es wurden viele Punkte angesprochen und aufgezeigt, die auf das eigene Unternehmen angewendet werden können.


A. Kunz, Hexagon Metrology GmbH

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