Sanktionsrisiken vermeiden – das GmbH-Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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Weiterbildungsprogramm für Führung & Management

27. März 2023
Recht
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Stellen Sie sich vor, Sie sind Geschäftsführer der A-GmbH, die überwiegend von Aufträgen der öffentlichen Hand lebt. Bei Ausschreibungen der Gemeinde des Firmensitzes haben Sie in den letzten Jahren stets Aufträge erhalten. Zuständig für die Auftragsakquisition war Ihr langjähriger Mitarbeiter X, dem Sie dabei weitestgehend freie Hand ließen. Eines Tages erfahren Sie von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen. Es sollen Gelder an Beamte der Gemeinde geflossen seien und entscheidungsbefugte Personen im Rahmen des Ausschreibungsprozesses sollen beinahe wöchentlich zum Essen eingeladen worden sein und diverse Geschenke erhalten haben. Doch was bedeutet das nun für Sie und Ihr Unternehmen? Welche Risiken bestehen und wie sollte nun sinnvoll vorgegangen werden?

Was fällt unter den Begriff GmbH-Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht? Wie können Sie sich und Ihr Unternehmen vor Sanktionsrisiken schützen? Was ist eine D&O-Versicherung und wieso sollten Sie eine solche abschließen? Diese und weitere Fragen erläutern die Rechtsanwälte Dr. Christian Rosinus und Dr. Mathias Grzesiek anschaulich in diesem Beitrag.

Experte Dr. Christian Rosinus

Dr. Christian Rosinus

Partner, Rechtsanwalt | Rosinus I Partner Rechtsanwälte PartG mbB

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Experte Dr. Mathias Grzesiek

Dr. Mathias Grzesiek

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Wichtige Risikobereiche bei der Unternehmensführung

Nicht nur Geschäftsführer, auch Angestellte eines Unternehmens unterliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Risiken. Der Bereich möglicher Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände ist weitreichend: von Straftatbeständen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) wie Untreue, Betrug und Geldwäsche, über Steuer- und Bilanzdelikte, Verstößen gegen das Datenschutzrecht bis zu speziellen Tatbeständen in rechtlichen Teilgebieten, wie etwa dem Lebensmittelrecht.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten können durch Handlungen zum (unmittelbaren) Nachteil des eigenen Unternehmens begangen werden, beispielsweise bei der Veruntreuung von Geldern des Unternehmens (§ 266 StGB) oder der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (§ 23 GeschGehG). Möglich ist die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aber auch beim Handeln im vermeintlichen Interesse des eigenen Unternehmens, durch welches Dritte geschädigt werden. Beispiele hierfür sind Korruption (§§ 299 ff., 331 ff. StGB) oder Steuer- und Bilanzdelikte (§§ 369 ff. AO, §§ 331 ff. HGB, 82 ff. GmbHG). Dabei steht nicht nur der aktiv Handelnde im Fokus möglicher Ermittlungen – auch ein Unterlassen kann in bestimmten Fällen straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlich relevant sein (etwa bei einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG). Ferner kommt es nicht zwingend auf den Erfolgseintritt eines Delikts an, oft ist auch bereits der Versuch eines Delikts strafbar. Zu berücksichtigen ist schließlich, dass auch die bloße Teilnahme an der Straftat eines anderen als Anstiftung oder Beihilfe strafrechtlich verfolgt werden kann.

Mögliche Sanktionsrisiken

Es existieren also diverse Konstellationen, in denen strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Tatbestände erfüllt sein können. In allen Fällen drohen sowohl dem Unternehmen als auch den handelnden Einzelpersonen Sanktionen. Zu möglichen Sanktionsrisiken zählen insbesondere:

Auf Unternehmensseite

Geldbußen

Einziehungsmaßnahmen

Steuerliche Folgen

Ausschluss von Ausschreibungen

Eintragung von Geldbußen ins Gewerbezentralregister

Reputations- und Imageschäden

Schadensersatzansprüche

Für Einzelpersonen

Geld- oder Freiheitsstrafen oder Geldbußen

Auflagen

Ermittlungsmaßnahmen

Vermögensarrest

„Verlust“ der (aufsichtsrechtlichen) Zuverlässigkeit

Verlust des Geschäftsführeramtes

Sonstige Folgen (z. B. Schadenersatzansprüche)

Vermeidung und Minimierung von Haftungs- und Sanktionsrisiken durch Compliance

Den Haftungsrisiken ist der Grundsatz gemeinsam, dass Unternehmen „rechtstreu“ geführt werden müssen. Insbesondere den Geschäftsführer trifft daher eine besondere Verantwortung, auch für das Handeln und Unterlassen Dritter. Zur Vermeidung und Minimierung von Haftungsrisiken ist eine wirkungsvolle Compliance-Struktur im Unternehmen heutzutage unerlässlich. Neben der Durchführung einer Risikoanalyse, sollten ein Compliance-Officer beauftragt und Verhaltensrichtlinien aufgestellt werden. Compliance-Schulungen und Kontrollen sorgen dafür, dass die Mitarbeiter die Compliance-Regelungen kennen und beachten. Auch über die Implementierung eines Hinweisgebersystems können Rechtsverletzungen vorgebeugt und bereits begangene Verstöße

Richtiges Verhalten im „worst case“

Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Ermittlungen kommen, ist eine Vorbereitung auf den „worst case“ Gold wert. Die Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter für den Fall einer Durchsuchung und Beschlagnahme spielt dabei ebenso eine Rolle wie die interne und externe Kommunikationsstrategie.

Das Unternehmen als Geschädigter von Straftaten

Mitunter kann das Unternehmen auch als Rolle des Geschädigten in ein Strafverfahren verwickelt sein. Auch in einer solchen Konstellation ist eine sachkundige Vorgehensweise von bedeutender Relevanz. Zunächst muss der Sachverhalt, gegebenenfalls durch interne Untersuchungen, aufgeklärt werden. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen gegen den Schädiger eingeleitet und verfolgt werden. Schließlich können weitere Pflichten auf das Unternehmen zukommen, etwa die Korrektur von Steuererklärungen oder Anzeigepflichten gegenüber Versicherungen.

Finanzielle Absicherung von Sanktionsrisiken durch Versicherungen

Grundsätzlich gilt Vorsicht ist besser als Nachsicht. Aus diesem Grund sollte zur finanziellen Absicherung des Unternehmens sowie dessen Entscheidungsträger eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen werden. Daneben sind weitere Versicherungen zur Absicherung des Haftungsrisikos beim Handeln durch sonstige Angestellte des Unternehmens möglich. Lassen Sie sich in dieser Hinsicht beraten, welche Versicherungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen sinnvoll sind.

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