Das Meldewesen – eine stetige Herausforderung für Banken

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19. März 2018
Banken
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Durch zahlreiche aufsichtsrechtliche Neuerungen und Vorgaben wird das Meldewesen für Banken immer komplexer. Nicht nur, dass Transaktionsdaten in immer größerem Umfang und einer höheren Granularität gemeldet werden müssen, auch die Häufigkeit der Meldungen und die von der Aufsicht geforderte Zeitnähe stellen für Banken eine enorme Herausforderung dar. Im Interview beantwortet Frank Seling von der KfW uns Fragen zu den neuen Anforderungen, seinem Projekt Meldewesen 2020 und wagt einen Blick in die Zukunft.

Experte Frank Seling

Frank Seling

Fachlicher Projektleiter | KfW Bankengruppe

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Neue Anforderungen im Meldewesen

Der Bereich Meldewesen hat hohe Anforderungen im Hinblick auf die Daten. Wie schätzen Sie diese Anforderungen ein und sind weitere Anforderungen in Zukunft überhaupt vorstellbar?

Die Anforderungen an die Daten im Meldewesen sind in mehrerlei Hinsicht immens. Dies lässt sich an den vier Dimensionen Datenvolumen, Systeme, Prozesse, und Datenarchitekturen festmachen.

Die schiere Menge an zu verarbeitenden Daten im Meldewesen manifestiert sich in zig unterschiedlichen Meldungen, die in Summe mit hunderten von Meldevordrucken und tausenden von Meldevordruckpositionen monatlich bzw. vierteljährlich an die Aufsichtsbehörden einzureichen sind, das Ganze nicht selten nicht nur HGB-basiert für die Einzelinstitutsebene, sondern auch IFRS-basiert für die aufsichtsrechtliche Gruppenebene.

Um die Daten des Meldewesens über das gesamte relevante bilanzielle und außerbilanzielle Konten- und Geschäfteportfolio einzusammeln, ist es derzeit nach wie vor keine Ausnahme, dass Banken ihre Daten aus diversen Systemen abziehen, auch wenn mehr und mehr Häuser auf dem Weg von Silo-Architekturen hin zu einer integrierten Finanzarchitektur sind. Dies ist dringend geboten, einerseits für das Meldewesen selbst aufgrund eines regulatorisch engmaschig vorgegeben Plausibilisierungsnetzes sowohl meldungsspezifisch als auch -übergreifend (Stichwort Cross-Validierungen zwischen dem bilanzbezogenem Financial Reporting und dem eher risikobezogenen Common Reporting). Anderseits aber auch, weil die Interdependenzen des Meldewesens mit Accounting und Risikomanagement weiter zunehmen und sich das Meldewesen vom vordrucksaggregierten Reporting hin zur einzelgeschäftsgranularen Transparenz bewegt. Zuletzt getriggert durch die Grundsätze für die Risikodatenaggregation und -berichterstattung des BCBS 239, aus denen die Notwendigkeit einer disziplin- resp. ressortübergreifenden Abstimmbarkeit und infolgedessen idealerweise eines einzigen großen Gesamtdatentopfes abzuleiten ist.

Weitere Anforderungen im Meldewesen befinden sich teilweise schon wieder in der Umsetzung. Zuvorderst zu nennen ist hier AnaCredit als Einstieg in die neue granulare Meldewesen-Welt, das sich gegenwärtig mit Produktivpilot-Meldungen per 31.01. und 31.03. auf einer ambitionierten Zielgeraden zu den ersten Meldungen der deutschen Institute via Bundesbank an die EZB per 30.09.2018 befindet. Aber auch die Erweiterungen im Millionenkreditmeldewesen, die Änderungen der Statistik über Wertpapier-Investments sowie die Neuerungen des Sovereign Risk im ITS on Reporting müssen bei den Banken gegenwärtig gleichfalls bearbeitet werden. Darüber hinaus werfen CRR 2 und CRD V ihre Schatten voraus und auch die hohe Frequenz an zahlreichen Konsultationspapieren oder Guidelines sorgen dafür, dass das Meldewesen weiterhin ein Perpetuum mobile bleibt.

Regulierungs-Ebbe im Meldewesen?

Insofern ist es im Meldewesen derzeit kaum vorstellbar, dass der langjährigen Regulierungs-Flut gezeitenmäßig auch mal eine Regulierungs-Ebbe folgt. Im Gegenteil, insbesondere der Paradigmenwechsel im Meldewesen mit dem Vorreiter AnaCredit und das Ausstrahlen von BCBS 239 zwingen die Banken nahezu zu einer integrierten Gesamtarchitektur, die

Instituts-/konzernweit qualitätsgesicherte Daten auf Basis hochautomatisierter Berichterstellungsprozesse sicherstellt;

So dokumentiert ist, dass eine Nachvollziehbarkeit der fachlichen und technischen Zusammenhänge zwischen Datenelementen von den Datenquellen bis in die Meldungen gegeben ist,

Aussagen zur Qualität einzelner Datenelemente und Berichtskennzahlen durch definierte Dateneigentümer und deren umfassende Kontrollen ermöglichen;

Auf Rahmenwerken basiert, in denen Rollen, Verantwortlichkeiten und Kontrollprozesse im Datenmanagement verbindlich festgeschrieben sind.

Es liegt somit auf der Hand, dass das Meldewesen in den nächsten Jahren weiterhin einen großen, wenn nicht sogar noch mal steigenden Kostenblock mit sich bringen wird. Um aus den Kosten auch eine Art Nutzen generieren zu können und um in der künftig gläsernen Meldewesen-Welt gewappnet zu sein, sollten aber bereits auch jetzt Aspekte im Hinblick auf IT-Infrastruktur, Aufbauorganisation und sich ändernde Skills-Anforderungen gewürdigt werden. Nicht minder auf der Hand liegt, dass mit neuen Meldepflichten wie z. B. AnaCredit eine Reduzierung des bestehenden Meldespektrums einhergehen sollte. Der jüngste Wegfall der Meldungen gemäß Liquiditätsverordnung und Auslandskreditvolumen ist zumindest ein positives Signal seitens der Aufsicht, dem weitere folgen könnten, um von redundant gemeldeten Informationen auch auf Empfängerseite Abstand zu nehmen.

Praxisbeispiel KfW

Welche Herausforderungen müssen Sie in Ihrem Projekt „Meldewesen 2020“ meistern?

Aufgrund der angepassten KfW-Verordnung unterliegt die KfW einer grundsätzlich vollumfänglichen Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dies gilt auch für das Meldewesen, so dass ein weitestgehend vollumfängliches Meldewesen bis 2020 auf der Ebene der KfW-Gruppe zusätzlich implementiert werden muss. Dies bedeutet für die KfW, die bislang nur in reduziertem Umfang auf Einzelinstitutsebene meldepflichtig war, dass

Erstmalig IFRS zusätzlich zu HGB im Meldewesen relevant wird,

Gruppenerkennungs- und Zulieferprozesse inklusive der einzelgeschäftsbasierten Anbindung einer Tochter erstmalig umzusetzen und zu etablieren sind,

Die FINREP-Anforderungen völliges Neuland darstellen,

Auch im COREP-Bereich eine weitestgehend vollständige Neuumsetzung notwendig ist, weil bislang lediglich einige der betreffenden Meldevorschriften in Teilen vereinfacht und aggregiert angewendet wurden,

Wichtige meldeinhaltliche und -prozessuale Grundvoraussetzungen (z. B. IFRS-Accounting, neuer Kreditrisiko- Rechenkern, IRBA-Zulassung) parallel geschafft werden.

Daneben ist das heute bereits bestehende und prozessierte Meldewesen, wie es auch ohne die KfW-Verordnung relevant ist, wegen neuer Anforderungen wie z. B. das bereits erwähnte AnaCredit fortlaufend weiterzuentwickeln.

Ein Blick in die Zukunft

Wie wird sich das Meldewesen in Zukunft verändern? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang das innovative und automatisierte Modell in Österreich?

Die Frage „quo vadis Meldewesen?“ lässt sich meiner Meinung nach gut mit den drei Schlagworten AnaCredit, BIRD und BCBS 239 beantworten. Und damit kommt man auch nicht an Österreich vorbei.

Zunächst einmal klang bereits an, dass AnaCredit der Auftakt für eine Erhebung einzelner anstelle aggregierter Daten und damit der Startpunkt des geplanten „European Reporting Framework“ ist. Denn AnaCredit bedeutet konkret, dass die Institute für jeden einzelnen ihrer Kredite 89 Datenfelder melden müssen. Das bedeutet, dass erstmalig sich das Anliegen einer europaweiten Harmonisierung explizit auf Datenfeldebene bewegt.

„Bei der Umsetzung von AnaCredit ist zu erkennen, dass es in Europa nach wie vor reichlich zu harmonisieren gibt.“

Sie zeigt zugleich, dass die Aufsichtsbehörden sich vom traditionell aggregierten Dateneinsammeln verabschieden, nicht nur, weil die Aussagekraft bei einem generischen Blick zu begrenzt ist sondern auch, weil diejenigen Unterschiede, die aus einem Mangel an Harmonisierung entstehen, mit einem granularen Blick besser sichtbar werden.

Für eine solche Harmonisierung auf granularer Ebene des Meldewesens gibt es noch reichlich zu tun. Bis es so weit ist, kommen Banken nicht umhin, zweigleisig zu fahren, indem sie zum einen die bis dahin wohl leider weiterhin zahlreich geltenden aggregierten Berichtsstandards erfüllen und zum zweiten, indem sie parallel ihr Datenmanagement granular ausrichten müssen. Es scheint fraglich, ob das mit den bestehenden IT-Architekturen und -Systemen darstellbar sein wird. Am Markt wird vermutet, dass künftig z. B. statt des klassischen SAP Bank Analyzer eine Umrüstung auf SAP Hana vonnöten oder zumindest empfehlenswert sei.

Das Ziel eines einheitlichen Meldewesens

Neubau der Europäischen ZentralbankEin europaweit einheitliches Meldewesen treibt die EZB mit ihrer Initiative „Banks‘ Integrated Reporting Dictionary“ (BIRD) mit rund 30 Geschäftsbanken voran. Sie haben das Ziel „die Kooperation zwischen Banken im aufsichtlichen Meldewesen zu fördern, den Berichtsaufwand der Institute damit zu lindern und die Qualität der an die Aufseher gemeldeten Daten zu verbessern“. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird sicherlich noch einige Jahre dauern, bis das „European Reporting Framework“ umfänglich ausgerollt werden kann.

Das EZB-Vorhaben fällt mit der BCBS-239-Initiative des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zusammen. Dieser Standard zielt darauf ab, dass große Banken quasi auf Knopfdruck Informationen zu ihren Risikopositionen liefern können. Ursprünglich war BCBS 239 auf die internen Risikoberichte ausgerichtet, aber Anfang 2017 machte die EZB deutlich, dass sie in den Grundsätzen auch einen geeigneten Maßstab unter anderem auch zur Bewertung des Meldewesens sieht. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht selbst hat die Sichtweise der EZB im letzten Fortschrittsbericht von 2017 bestätigt.

Banken Seminare und Weiterbildung von Management CircleLetztendlich zeigt Österreich den grundsätzlich begrüßenswerten Weg auf, der im Ergebnis bedeutet, dass die Banken für die Aufsichtsbehörden gläsern werden. Spätestens dann werden Banken ein einheitliches Datenmodell brauchen, um auskunftsfähig zu sein und die künftigen Anforderungen der Aufseher kostengünstiger zu erfüllen. Dafür wiederum werden die Banken Kompetenzen benötigen, die einerseits die gemeldeten Informationen auch in ihrem Zusammenspiel fachlich erfassen und andererseits die Datenprozesse verstehen.

Schlussendlich sollte der Weg hin zu einem granularen und harmonisierten Melden à la AnaCredit unter schnellstmöglicher Reduzierung des „Vordruckmeldewesens“ forciert werden. Auf dem Weg dorthin sind die Banken heute schon gut beraten, ihr Meldewesen verstärkt für ihr Datenqualitätsmanagement zu nutzen. Denn wo sonst verfügt eine Bank bereits jetzt über einen solch umfangreichen, granularen, normierten und plausibilisierten Datenhaushalt?

Durch zahlreiche aufsichtsrechtliche Neuerungen und Vorgaben wird das Meldewesen für Banken immer komplexer. Nicht nur, dass Transaktionsdaten in immer größerem Umfang und einer höheren Granularität gemeldet werden müssen, auch die Häufigkeit der Meldungen und die von der Aufsicht geforderte Zeitnähe stellen für Banken eine enorme Herausforderung dar. Im Interview beantwortet Frank Seling von der KfW uns Fragen zu den neuen Anforderungen, seinem Projekt Meldewesen 2020 und wagt einen Blick in die Zukunft.

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