Wie Sie von der „Homeoffice-Pauschale“ profitieren können

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18. Februar 2021
Isabella Beyer
Sekretariat & Assistenz, Steuern
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Das Jahr 2020 ist zu Ende und für die meisten Arbeitnehmer heißt es nun: Los geht’s mit der leidigen Steuerklärung. Gerade im letzten Jahr mag sich für viele Angestellte Corona-bedingt einiges geändert haben: Rund 61% der deutschen Unternehmen verlagerten die Arbeit ins Homeoffice.

Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, was es mit der sogenannten Homeoffice-Pauschale auf sich hat und wie Sie von ihr profitieren können.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Union und SPD haben eine Steuerpauschale beschlossen, die Arbeitnehmer und Selbstständige, die während der Pandemie im Homeoffice arbeiten, bei der Steuererklärung entlasten soll. Hierbei können fünf Euro pro Homeoffice-Tag, maximal jedoch 600 Euro für 120 Homeoffice-Tage geltend gemacht werden. Die Steuerpauschale soll die Mehrkosten für beispielsweise Strom, Wasser und Heizung, die das Arbeiten im Homeoffice verursacht, abfedern. Die Pauschale kann vorerst für die Jahre 2020 und 2021 bei der Steuerklärung berücksichtigt werden.

Fakten-Check: So beeinflusst die Homeoffice-Pauschale Ihre Steuererklärung

Klingt nach einer netten Entlastung? Ja, doch bei der Homeoffice-Pauschale ist Vorsicht geboten. Die folgenden Fakten geben einen Überblick über die aktuelle Lage:

Werbungskostenpauschale
Die maximal 600 Euro zählen allerdings zur Werbungskostenpauschale und werden Steuerzahlenden nicht zusätzlich gewährt. Aktuell können bei der Steuererklärung 1.000 Euro pauschal als Werbungskosten angegeben werden. Somit werden Sie als Arbeitnehmer durch die Homeoffice-Pauschale nur zusätzlich entlastet, wenn Ihre Werbungskosten inklusive der Pauschale über 1.000 Euro betragen. Um diesem Betrag näher zu kommen, bietet es sich an, ein Arbeitszimmer zum Beispiel mit einem neuen Drucker oder einem verstellbaren Schreibtischstuhl auszustatten und die Kosten dafür geltend zu machen.

Nachweis einholen
Bei simplen Steuererklärungen ist zwar kein Nachweis über Homeoffice erforderlich, um jedoch vor dem Finanzamt abgesichert zu sein, empfehlen Experten, sich das Arbeiten im Homeoffice vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen. Dies gilt vor allem für die Arbeitnehmer, die teilweise im regulären Büro und teilweise von zuhause aus arbeiten.

Mehr Homeoffice Mehr Geld
Auch wenn Sie mehr als die von der Homeoffice-Pauschale abgegoltenen 120 Tage zuhause gearbeitet haben, steht Ihnen nicht mehr Geld zu.

Arbeitstag = Homeoffice-Tag
Wie bereits beschrieben, gilt die Pauschale pro Homeoffice-Tag, greift also nicht, wenn Sie am Vormittag im Büro arbeiten und nachmittags zuhause. Sollte es möglich sein, versuchen Sie besser abwechselnd einen kompletten Tag im Büro und einen Tag im Homeoffice zu arbeiten, um die Homeoffice-Pauschale geltend machen zu können.

Pendlerpauschale prüfen
Der Tagessatz der Homeoffice-Pauschale kann mit einem Arbeitsweg von 15 Kilometern verglichen werden. Für diesen können Steuerzahler 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer bei der Steuererklärung geltend machen. Da dieser Arbeitsweg beim Arbeiten im heimischen Büro entfällt, greift die Homeoffice-Pauschale. Viele Arbeitnehmer nehmen jedoch einen längeren Arbeitsweg in Kauf. Hierbei müssen sie sich nun mit maximal 600 Euro Homeoffice-Pauschale zufriedengeben, auch wenn sie mit der Pendlerpauschale einen höheren Betrag geltend machen könnten.

Kein Arbeitszimmer erforderlich
Ein positiver Aspekt der Homeoffice-Pauschale ist jedoch, dass für die Geltendmachung nicht mehr zwingend ein eigenes Arbeitszimmer erforderlich ist, wie es das Finanzamt bisher in der Steuererklärung gefordert hat. Die Pauschale greift auch, wenn Sie mit Ihrem Laptop im Wohnzimmer oder am Esstisch arbeiten. Damit sollen Arbeitnehmer entlastet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie „von heute auf morgen“ ins Homeoffice geschickt wurden und kein separates Arbeitszimmer eingerichtet haben.

Extra-Tipp: Das können Sie in der Steuererklärung ebenfalls geltend machen

Neben Anschaffungen für das heimische Arbeitszimmer wie Schreibtisch oder Bürostuhl, können Sie auch Ihre Internet- und Telefonkosten bei der Steuererklärung geltend machen, da sie im Homeoffice auch für den Job anfallen. Allerdings sieht der Gesetzgeber vor, nur maximal 20 % der monatlichen Rechnung dafür zu kalkulieren. Wichtig: Dies gilt nur, wenn der Arbeitgeber nicht für diese Kosten aufkommt.

Vorab-Check: Können Sie von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch machen?

Ob Sie von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch machen können, zeigen vor der Erstellung der eigentlichen Steuererklärung diverse Online-Rechner, wie zum Beispiel vom Steuer-Portal Steuertipps.de oder von ExpressSteuer.

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Autorin Isabella Beyer von Management Circle
Über die Autorin

Isabella Beyer

Isabella Beyer ist Content Marketing Managerin bei Management Circle. Mit ihrer Leidenschaft für kreatives Schreiben ist sie für die Erstellung von hochwertigem Content in Text- und Videoform zuständig und hat bereits zahlreiche Marketingkampagnen erfolgreich umgesetzt.

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