Homeoffice und Mobiles Arbeiten – diese Unterschiede gelten

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01. Juni 2017
Digitalisierung, Personal, Recht
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​Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor der Arbeitswelt nicht Halt: Gefordert werden Flexibilität und Mobilität. Moderne Unternehmen erkennen das Potenzial von Arbeitsplätzen fernab von festen betrieblichen Arbeitsplätzen und dauerhafter Büropräsenz und bieten ihren Mitarbeitern deshalb flexible Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice und mobiles Arbeiten. Rechtlich ergeben sich hier Unterschiede, die Ihnen Dr. Peter Christ hier erläutert. 

Flexible Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice oder mobiles Arbeiten sind aus der modernen Arbeitswelt im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr wegzudenken. Positiv dabei: Die Einführung von Homeoffice oder mobiler Arbeit stellt eine Win-Win-Situation sowohl für Mitarbeiter als auch für Unternehmen dar. Damit beide Seiten von den flexiblen Arbeitszeitmodellen profitieren, gilt es bei der Umsetzung jedoch einiges zu beachten. 

Homeoffice und mobiles Arbeiten: Definition

Homeoffice liegt vor, wenn der Arbeitnehmer neben oder anstelle seines betrieblichen Arbeitsplatzes auch an einem anderen festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes arbeiten darf. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Homeoffice Arbeitsplatz den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt, wie der betriebliche Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer ist bei der Homeoffice Tätigkeit nicht frei in der Wahl seines nicht-betrieblichen Arbeitsplatzes, sondern muss die Arbeit von einem festen, geprüften Arbeitsplatz erledigen. Dies wird meistens bei dem Arbeitnehmer zuhause sein – zwingend ist dies aber nicht. 

Mobile Arbeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer neben seinem betrieblichen Arbeitsplatz auch an anderen, nicht vorgeschriebenen Orten arbeiten darf. Der Arbeitnehmer muss nicht notwendig von zuhause aus arbeiten. Er muss lediglich seine Erreichbarkeit sicherstellen. Mobiles Arbeiten liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer auf Dienstreisen (mobil) arbeitet. 

Gemeinsamkeiten der Modelle

Beide Modelle haben die Gemeinsamkeit, dass der Arbeitnehmer eine nicht unerhebliche Zeit seiner Arbeitszeit nicht an einem Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes seines Arbeitgebers verbringt, sondern außerhalb. Während dieser Zeit unterliegt der Arbeitnehmer auch nur in begrenztem Maße der Kontrolle des Arbeitgebers. 

Insgesamt sollen beide Modelle zu mehr Flexibilität der Arbeitsverhältnisse, zu größerer Zufriedenheit und zu besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf beim Arbeitnehmer und zu kleineren Anfahrtswegen führen. Bei dem Arbeitgeber wegfallende Arbeitsplätze können eine Kosteneinsparung bedeuten. 

Unterschiede zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten

Beim Homeoffice existiert ein fester und vollständig eingerichteter Arbeitsplatz (sog. „verfestigter Arbeitsplatz“). Der Arbeitgeber weiß, wo sich der Arbeitnehmer während der verabredeten Homeoffice-Zeit aufhält. Meistens wird der Arbeitsplatz beim Arbeitnehmer zuhause eingerichtet sein – dies ist jedoch nicht zwingend. Für das Homeoffice gelten die Vorschriften bezüglich des Arbeitsschutzes, die auch am Arbeitsplatz des Betriebes gelten; unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Bildschirmarbeitsverordnung. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. 

Im Gegensatz dazu steht es dem Arbeitnehmer beim mobilen Arbeiten grundsätzlich frei, von welchem Ort aus er seine Tätigkeit ausübt. Er hat also freie Wahl bei der Auswahl seines Arbeitsplatzes und ist damit flexibler, als bei einer Tätigkeit im Homeoffice. Die Arbeitsschutzvorschriften gelten nur sehr eingeschränkt, da keine Vereinbarung über den konkreten Arbeitsplatz besteht. 

Chancen und (rechtliche) Risiken

Bei richtiger Umsetzung kann sowohl die Arbeit im Homeoffice als auch die mobile Arbeit eine Win-Win-Situation für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber darstellen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Kosten- und Zeiteinsparung für Anfahrtswege zum betrieblichen Arbeitsplatz

Steigende Mitarbeiterzufriedenheit und Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber

Kosteneinsparung für den Arbeitgeber, wenn er nicht mehr ständig den betrieblichen Arbeitsplatz freihalten muss

Möglichkeit, auch auf Dienstreisen die Zeit für die Arbeit zu nutzen

Stressreduktion und fokussierteres Arbeiten

Reduktion der Krankheitstage im Unternehmen

Beide Modelle können jedoch bei falscher Anwendung auch Nachteile mit sich bringen.

Fehlende Beziehung zu Arbeitskollegen, sinkendes Team-Gefühl

Geringerer Austausch von Know-How

Eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten, ob und wie gearbeitet wird

Gefahr, dass Arbeitszeitvorgaben nicht eingehalten werden (z. B. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen)

Selbst auferlegter Arbeitsdruck (auch hervorgerufen durch Vorurteile gegenüber dem Homeoffice)

Vermischung von Beruf und Privatleben

Größere Gefahr der Ablenkung, vor allem bei der Arbeit von zuhause aus 

Organisatorische Umsetzung des Homeoffice

Regelungen für Homeoffice oder mobile Arbeit sind möglich über

Tarifverträge

Weisung (Direktionsrecht)

Arbeitsverträge

Betriebsvereinbarungen

Dem Betriebsrat können in Bezug auf die Einführung von Homeoffice und mobilem Arbeiten umfangreiche zwingende Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Absatz 1 BetrVG zustehen, die den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlich machen. Auch wenn kein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vorliegt, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, um die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten für alle Arbeitnehmer verbindlich festzulegen. 

Betriebsvereinbarungen für mobiles Arbeiten und für Homeoffice sind in weiten Teilen inhaltsgleich. 

Für alle möglichen Regelungsformen empfehlen sich Regelungen insbesondere über

Grundsätze wie etwa fehlender Rechtsanspruch auf die Tätigkeit im Homeoffice oder mobiles Arbeiten sowie ein Widerrufsvorbehalt der Zusage für das Arbeiten an einem nicht-betrieblichen Arbeitsplatz,

Die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes,

Die Erreichbarkeit und die Erfassung von Arbeitszeit,

Die Bereitstellung von IT-Infrastruktur und Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk,

Kostentragung sowie

Datenschutz.

Unterschiede zwischen den beiden Betriebsvereinbarungen ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Begriffsbestimmungen und die Kostentragung. 

Wichtig: Bei der Einrichtung des Homeoffice sind die gleichen Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, welche auch für einen betrieblichen Arbeitsplatz gelten. Die Einhaltung der Vorschriften hat der Arbeitgeber zu überwachen. 

Der Arbeitnehmer kann nicht dazu gezwungen werden, sich auf eines der beiden flexiblen Arbeitsmodelle einzulassen.


Dr. Peter Christ,
Pinsent Masons Germany LLP

Neben dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung erfordert die Einführung von Homeoffice oder mobilem Arbeiten jeweils eine einzelvertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann nicht dazu gezwungen werden, sich auf eines der beiden flexiblen Arbeitsmodelle einzulassen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer einen betrieblichen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Inhaltlich gelten für die einzelvertragliche Vereinbarung die gleichen Anforderungen wie für die Betriebsvereinbarung. 

Wichtig: Auch bei der Arbeit im Homeoffice oder bei mobilem Arbeiten sind die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes relevant. Die Einhaltung der Vorschriften obliegt dem Arbeitnehmer. Auf diese Pflicht sollte der Arbeitnehmer ausdrücklich hingewiesen werden. 

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