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Der Umweltaspekt beim Dienstfahrrad ist nicht zu unterschätzen. Ob und in wieweit Fahrverbote für Dieselautos auch in Ihrer Stadt kommen werden, kann noch nicht abgeschätzt werden. Auf jeden Fall würden Sie als Arbeitgeber mit dem Dienstfahrrad als Incentive diese Problematik umgehen und gleichzeitig einen guten Beitrag für die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter leisten.
Bereits seit 2012 können Unternehmen für Dienstfahrräder ähnliche Steuervorteile geltend machen, wie für Firmenwagen. Denn der Kaufpreis kann als Betriebsausgabe angerechnet werden. Noch günstiger ist es, wenn man die Fahrräder least. Hier kommt positiv hinzu, dass im Regelfall auch die Versicherung mit enthalten ist – für hochwertige E-Bikes sehr sinnvoll, da diese leider auch für Diebe interessant sind.
Laut Finanztip.de sollte man jedoch eine spätere Kaufoption für den Mitarbeiter vermeiden, weil die Gefahr besteht, dass der Beschäftigte vom Finanzamt als Leasingnehmer angesehen werden könnte. Dann drohen gegebenenfalls Steuernachzahlungen.
Arbeitgeber können mit dem Dienstfahrrad-Leasing die Lohnnebenkosten senken, weil die Gebühr durch den Arbeitgeber vom Bruttoentgelt abgezogen wird. Das ist letztlich wie beim Firmenwagen. Ein geringerer Bruttolohn bedeutet auch weniger Beiträge zur Sozialversicherung und niedrigere Lohnsteuer.
Und Arbeitnehmer können 30 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale von der Steuer absetzen. Auch der Aufschlag, der beim Firmenwagen üblich ist, entfällt.
Anders als beim Dienstwagen brauchen Sie beim Dienstrad für den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz keinen Aufschlag von 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.
Für einen Arbeitnehmer, der beispielsweise 3.500 Euro brutto verdient und ein Rad im Wert von 80 Euro pro Monat least, ergibt sich eine Nettobelastung von rund 40 Euro.
Viele Anbieter kalkulieren in den Angeboten einen sehr geringen Restwert des Rades nach der Laufzeit. Ist dieser sehr gering, so wirkt das Angebot lohnenswert. Es ist aber bereits vorgekommen, dass Finanzämter den eigentlichen Restwert als höher erachtet haben und die Arbeitnehmer dann diesen als geldwerten Vorteil nachversteuern mussten.
Achten Sie darauf, dass Sie einen Anbieter auswählen, der auch gleich eine Versicherung mit einrechnet, denn sonst kann ein Diebstahl Sie schnell teuer zu stehen kommen. Pannenservices sind ebenfalls sinnvoll.
Generell gelten Räder mit einer Geschwindigkeit von 25 km pro Stunde als E-Bike, diese werden allgemein Pedelec genannt und eignen sich gut als Dienstfahrrad. Alles, was schneller fährt, fällt in die Kategorie S-Pedelec und wird behandelt wie ein Auto. Hier gelten die gleichen Regeln wie beim Firmenwagen. Die Fahrten müssen also auch mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro gefahrenen Kilometer als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Eine gute Gegenüberstellung der Anbieter hat der ADAC Bayern im Web veröffentlicht. Professionelle Anbieter sind beispielsweise Jobrad, Eurorad, Lease-A-Bike, Businessbike oder Mein-Dienstrad.
Als Senior Marketing Managerin ist Claudia Blum Expertin für Content- und Direktmarketing. Die Sport- und Reisebegeisterte baute den Management Circle Blog mit auf und schreibt seit der ersten Stunde leidenschaftlich über die Themen Soft Skills, Personal und Produktion.
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