9 Vertragstypen, die Sie als Assistenz kennen sollten

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01. September 2020
Isabella Beyer
Recht, Sekretariat & Assistenz
5 Kommentare

Verträge erstellen, prüfen und unterschreiben empfinden die meisten Menschen als lästig. Dabei ist den wenigsten bewusst, dass Verträge immer und überall geschlossen werden – sogar ohne dass wir es merken. Ob morgens beim Bäcker, mittags im Supermarkt oder abends im Kino, unterschiedlichste Verträge begleiten uns ein Leben lang! Doch welche Vertragstypen gibt es? Wir erklären Ihnen die wichtigsten kurz und knapp und verdeutlichen sie mit Beispielen aus der Praxis.

Was ist eigentlich ein Vertrag?

Einfach gesagt, regelt ein Vertrag, welche Leistungen mehrere Vertragsparteien erbringen oder unterlassen sollen. Er muss dabei immer zwischen mindestens zwei Personen geschlossen werden.

Ein Vertrag kann dabei sowohl schriftlich als auch mündlich oder gar mit einem Handschlag vereinbart werden. Wird eine geforderte Leistung einer Partei jedoch einmal nicht erbracht oder unterlassen, kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Denn wenn der Vertrag nicht genau regelt, was beide Parteien erbringen sollten, kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Und hier kommen die unterschiedlichen Vertragstypen des BGB ins Spiel: Diese regeln im Streitfall die rechtliche Bewertung privater Rechtsverhältnisse, sodass beispielsweise Schadensersatz gefordert kann.

9 wichtige Vertragstypen auf einen Blick

Der Kaufvertrag § 433 BGB

Dieser Vertrag wird von uns am häufigsten geschlossen. Beim Erwerb eines Gegenstandes wird das Produkt übereignet, sodass der Empfänger zum Eigentümer wird. Der Empfänger ist im Gegenzug dazu verpflichtet, die Ware anzunehmen.

Beispiel Kaufvertrag
Morgens beim Brötchenkauf, Mittags beim Imbissbesuch oder nach Feierabend beim Einkaufen im Supermarkt – Kaufverträge begegnen uns ständig.

Der Mietvertrag § 535 BGB

Bei einem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter dazu, einem anderen ein Produkt auf Zeit zu überlassen. Als Gegenleistung muss eine vereinbarte Miete gezahlt werden.

Beispiel Mietvertrag
Als Produkt zählen beispielsweise Elektrogeräte, Lagerhallen oder ähnliches. Lediglich für gemieteten Wohnraum gibt es im § 550 BGB festgeschriebene, rechtliche Besonderheiten.

Der Leihvertrag § 598 BGB

Bei einer Leihe wird einem anderen ein Produkt zum Gebrauch unentgeltlich überlassen. Der Entleiher verpflichtet sich jedoch dazu, das Geliehene gut zu behandeln, nicht weiter zu verleihen und auch es zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzugeben.

Achtung: Das „Ausleihen“ von Lebensmitteln, wie Eiern oder Milch bei der Nachbarin, ist eigentlich kein richtiges Leihen im Sinne des BGB. Das Produkt, also die Eier oder die Milch, wird herbei verbraucht und somit kann nicht genau dieselbe Sache zurückgegeben werden, die ausgeliehen wurde, sondern nur ein gleichwertiger Ersatz.

Beispiel Leihvertrag
Ihre Firma verleiht beispielsweise eine Produktionsmaschine an eine Tochtergesellschaft. Hier muss die Tochtergesellschaft natürlich keine Miete oder Gebühr zahlen, sondern muss nur darauf achten, die Maschine gut zu behandeln und in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben.

Der Pachtvertrag § 581 BGB

Unter einer Pacht versteht man die Überlassung zur Erwirtschaftung von Erträgen. Anders als bei einem Mietvertrag umfasst die Pacht nicht nur den Gebrauch von Gegenständen, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg.

Beispiel Pachtvertrag
So steht beispielsweise das Getreide, welches während der Pachtzeit auf dem gepachteten Feld geerntet wird, dem Pächter zu. Bei einem Mietvertrag würden die Erträge dem Vermieter zustehen. Der Pächter zahlt als Gegenleistung für diese Leistung einen vereinbarten Pachtzins.

Der Dienstvertrag § 611 BGB

Wird ein Dienstvertrag geschlossen, verspricht eine Partei, einen Dienst zu leisten, ohne jedoch für den Erfolg dieser Dienstleistung verantwortlich zu sein. Damit steht also die Tätigkeit und nicht der Arbeitserfolg im Vordergrund dieses Vertragstyps.

Beispiel Dienstvertrag
Ein klassischer Dienstvertrag ist der Vertrag zwischen Arzt und Patient. Der Arzt verpflichtet sich zur Behandlung, ist aber nicht vordergründig für den Erfolg der Behandlung verantwortlich.

Der Werkvertrag § 631 BGB

Dieser Vertragstyp ist quasi das Gegenstück zum Dienstvertrag: Hier wird ein konkreter Erfolg garantiert. Der Beauftragte muss also nicht nur die Tätigkeit ausüben, sondern auch für einen vereinbarten Erfolg garantieren.

Beispiel Werkvertrag
Ihr Drucker ist kaputt und Sie vereinbaren einen Termin mit einem Servicetechniker. Da Sie nicht nur möchten, dass der Techniker erscheint, sondern auch dass der Drucker am Ende des Tages wieder funktioniert, schließen Sie mit ihm einen Werkvertrag.

Der Darlehensvertrag § 488 BGB

Dieser Vertrag lässt sich in verschiedene Kategorien einteilen. Entweder verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu

  • Einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen (Gelddarlehen) oder
  • Eine andere vertretbare Sache zu überlassen (Sachdarlehen § 607 BGB). Vertretbare Sachen bezeichnen austauschbare Sachen. Der Darlehensnehmer muss somit nicht genau die gleiche Sache zurückgeben, sondern nur eine in gleicher Art, Menge und Güte.

Beispiel Darlehensvertrag
Möchte Ihre Firma eine neue Großanschaffung machen, wird oftmals ein Darlehen von der Bank benötigt, damit die nötige Liquidität gewährleistet werden kann. Dies ist ein klassischer Darlehensvertrag. Die Bank fungiert hierbei als Darlehensgeber und Ihr Unternehmens als Darlehensnehmer.

Der Schenkungsvertrag §§ 516 ff. BGB

Ein Vertrag, um etwas zu verschenken – können Sie sich nicht vorstellen? Streng genommen ist das Verschenken von Gütern oder Dienstleistungen auch ein Vertrag. Hierbei müssen sich beide Parteien darüber im Klaren sein, dass die Schenkung unentgeltlich erfolgt und das Geschenk dauerhaft überlassen wird. Eine Gegenleistung vom Beschenkten wird nicht erwartet.

Beispiel Schenkungsvertrag
Sie verschenken zu Weihnachten Präsentkörbe an gute Kunden und Geschäftspartner oder einen Blumenstrauß zum Firmenjubiläum. Hierbei erwarten Sie keine Gegenleistung und verlangen das Geschenk auch nicht zurück.

Der Leasingvertrag

Auch der Leasingvertrag kommt Ihnen sicherlich bekannt vor. Doch im BGB ist der Leasingvertrag nicht konkret geregelt, sondern gilt als eine Mischung aus Miet- und Kaufvertrag. Hierbei überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Produkt für einen festgelegten Zeitraum und erhält im Gegenzug eine regelmäßige Zahlung, die Leasingrate. Die Besonderheit des Leasingvertrages besteht darin, dass man am Ende der Laufzeit die Option auf Kauf des Gegenstandes hat.

Beispiel Leasingvertrag
Ihre Firma baut eine neue Produktionshalle. Diese muss natürlich auch mit passenden Produktionsmaschinen ausgestattet werden. Da der Bau der Halle bereits das Budget ausgeschöpft hat, bleibt für den Kauf einer Maschine kein Geld mehr übrig. Gut, dass Sie Maschinen auch einfach leasen können, um das Unternehmen nicht mit großen Kostenblöcken zu belasten.

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Autorin Isabella Beyer von Management Circle
Über die Autorin

Isabella Beyer

Isabella Beyer ist Content Marketing Managerin bei Management Circle. Mit ihrer Leidenschaft für kreatives Schreiben ist sie für die Erstellung von hochwertigem Content in Text- und Videoform zuständig und hat bereits zahlreiche Marketingkampagnen erfolgreich umgesetzt.

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